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Sonntagsrückblick: Studentische Rechtsberatung, ein ungeöffneter Briefumschlag sowie die Schwangerschaftshose

Und schon wieder ist eine Woche rum. Die Hauptthemen der vergangenen Tage waren – wieder einmal – die Kreditaffäre sowie weitere neu aufgekommene Tatsachen rund um den Bundespräsidenten Christian Wulff sowie die Schiffskatastrophe „Costa Concordia“ vor der Italienischen Insel Giglio. Mittlerweile rückt das Fehlverhalten des Kapitäns des Kreuzfahrtschiffes sowie der Crew während der Rettungsmaßnahmen immer mehr in den Vordergrund der Ermittlungen.

Doch außerdem sind noch weitere Meldungen und juristische Artikel erschienen, die das Lesen wert sind und einen Blick lohnen. Einige möchten wir Ihnen hier im Rahmen des Sonntagrückblicks vorstellen:

Christian Wulff: Vorerst keine Ermittlungen

Der Fall Dachau:  Immer vor Gericht verloren

Costa Concordia: Ermittlungen gegen den Kapitän

Artikel: Nur wer einen Briefumschlag öffnet, kann auch lesen…

Im Prozess: SMS „bin gleich da“ rettet nicht

Skurril: Die Schwangerschaftshose und das Rückgaberecht

Megaupload: Keine IP gespeichert, kein Problem?

Neuer Trend?  Studentische Rechtsberatung

Glück gehabt: Finanzamt überweist zu viel und kriegt nichts zurück

Artikel: Verteidiger zum kuscheln gesucht

Was bleibt uns abschließend noch zu sagen? Wir wünschen wie gewohnt einen schönen Restsonntag und natürlich einen guten Start in den Montag.

Bundestrojaner geplant?

Strafrecht / Online-Durchsuchung / Trojaner / Verfassungsschutz

Vor knapp 2 Wochen entdeckte der Chaos Computer Club (CCC) einen von staatlichen Behörden mutmaßlich eingesetzten Trojaner, der dem Ausspähen von Informationen und persönlichen Daten vom heimischen Computer des Beschuldigten dienen soll.

Wie der CCC hierbei feststellte, sei diese programmierte „Virus“ einerseits technisch veraltet und schnell von aktuellen Antivirus-Programmen auffindbar, anderseits jedoch viel zu umfangreich und mit versteckten Funktionen ausgestattet, die dem Betreiber auch das Verwenden von der möglichen Webcam des PC-Besitzers sowie eine Fernsteuerung ermöglichen würde. Eine derart tiefgehende Kontrolle und Ausspähung ginge auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der gesetzlichen Standards wohl zu weit und sei demzufolge vermutlich verfassungswidrig.

Anschließend kam die Frage auf, welches Bundesland diesen Trojaner eingesetzt haben könnte, und es entstand eine mediale Diskussion über Sinn und Zweck solchen Einsatzes und den Kosten.

Wie jetzt bekannt wurde, will der Bund einen solchen „Bundestrojaner“ entwickeln lassen und hierfür ein eigenes Kompetenzzentrum rund um die Entwicklung ein Nutzung einer solchen Spionagesoftware schaffen. Gleichzeitig werden klare rechtliche Standards und Vorgaben an diese TKÜ-Überwachung gefordert. Unter anderem müsse hierfür die StPO angepasst werden, heißt es weiter.

Derweil wurde auch die Frage aufgeworfen, ob nicht die Veröffentlichung und Bekanntmachung des Quellcodes des aufgefundenen Trojaners durch den CCC bereits rechtswidrig und eine Strafverteilung sei, da sich seitdem so mögliche Betroffene besser wehren könnten.

( quelle: n-tv, 20.10.2011 )

Anonymous erklärt Kinderpornos den Kampf – mit ersten Erfolgen

Strafrecht / Hacking / Kinderpornos / Internet / Anonymous

In den letzten Wochen war die „Hackergruppe“ Anonymous eher negativ aufgefallen, zumindest für die betroffenen Stellen und Unternehmen. Mit der heutigen Meldung sollten wohl viele leben können, wenn gleich der Cyberangriff und die damit einhergehenden (strafrechtlichen) Tatbestände dadurch nicht legalisiert wird.

Wie heute bekannt wurde, hat die bekannte Gruppe mit der „Operation Darknet“ den nach eigenen Angaben größten Kinderpornoring mit der „Größte kinderpornographische Sammlung im Internet“ gesprengt bzw. Letztere gelöscht.

Nachdem das spezielle und geheime Netzwerk aufgefunden und einen Tag später eine Liste von knapp 1600 Nutzernamen des Kinderpornorings „Lolita City“ veröffentlicht wurde samt weiterer für die Strafverfolgung nützlicher Daten machte Anonymous noch die Entdeckung einer großen Datensammlung kinderpornographischer Inhalte. Als der Provider sich weigerte, diese zu löschen, nahm die Hackergruppe diesen Schritt selbstständig vor. Mit kurzzeitigem Erfolg, denn der Provider spielte ein Backup rauf. Doch auch diese Daten mit knapp 40 dazugehörigen Internetseiten löschte die Crew anschließend und erklärte den Anbieter „Freedom Hosting“ als Feind Nummer eins.

Zudem schickte Anonymous eine Warnung an alle, die kinderpornographischen Inhalte „hosten, bewerben oder unterstützen“. Weitere Ziele sind damit wohl  so gut wie sicher.

Nach dem deutschen Strafrecht ist unter anderem der die Verbreitung und der Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften nach § 184 StGB strafbar.

( n-tv, 18.10.2011 )

Das Leben ohne Facbook – Der 5. November 2011

Längst ist Facebook nicht mehr aus unserem Alltag hinweg zu denken. Geht ein Leben noch ohne Facebook? Wollen wir es nicht herausfinden. Aber vielleicht müssen wir es, denn wie heute von golem gemeldet wurde, plant die bekannte Hackergruppe „Anonymus“ im November diesen Jahres das weltweit größte Socialnetwork facebook „zu vernichten“.

Damit wolle die Aktivistengruppe die Nutzer vor sich selbst schützen, denn immer mehr persönliche Daten und Kontaktdaten würde das Netzwerk verschlingen. Die Gefahren für den Datenschutz und der Privatsphäre sind unlängst bekannt.

Unter anderem heißt es in dem Beitrag der Hackergruppe „Facebook weiß mehr über dich als deine Familie“, die ebenfalls auch die Privatsphäreneinstellung der Seite kritisieren.

Auch das Datum für den Angriff wurde bereits bekannt gegeben. Am 5. November 2011 soll es so weit sein. Ob es sich hierbei um einen Scherz handelt, eine ernsthafte Drohung ist oder jemand für ein wenig Aufmerksamkeit sorgt, wird sich bald zeigen. Wollen wir hoffen, dass es nicht so weit kommt.
( Quelle: golem, 09.08.2011 )