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Prozess wegen Besitz von Kinderpornographie ausgesetzt

Anstiftung zur Falschaussage / Besitz kinderpornographischer Schriften / Sicherstellung / uneidliche Falschaussage / Urteil / Strafverteidiger

Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft dem 46-jährigen Angeklagten Anstiftung zur Falschaussage und den Besitz kinderpornographischer Schriften vor.
Laut Anklage besaß der Mann kinderpornographische Photos, die auf seinen zwei Computern sichergestellt wurden. Außerdem habe er im Internet mit einschlägigen Suchbegriffen nach weiteren kinderpornographischen Schriften gesucht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte einen Zeugen überredet hat, dem Gericht Einzelheiten zu den Taten zu verschweigen.

Dies soll in einer Verhandlungspause geschehen sein. Der Zeuge muss sich nun in einem anderen Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.
Der Prozess endete jetzt allerdings ohne Urteil. Nachdem sich Strafverteidiger, Staatsanwalt und Richterin zu einem Rechtsgespräch zusammengesetzt hatten, wurde der Prozess vertagt. Grund dafür ist, dass dieser von einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Marburg gegen einen von der Verteidigung bestellten Gutachter betroffen ist.
Auch der erste Prozess gegen den Mann wurde ausgesetzt, weil wichtige Akten fehlten.

( Quelle: HNA online vom 14.11.2011 )

Ex-LKA-Präsidentin angeklagt

Uneidliche Falschaussage / Aussagedelikte / Entlassung / Freiheitsstrafe

Vor dem Frankfurter Landgericht muss sich die ehemalige hessische LKA-Präsidentin verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhoben. Ihr wird vorgeworfen, in einem Verfahren gegen einen Beamten falsch ausgesagt zu haben und sich damit der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch Vizepräsidentin der Frankfurter Polizei.

Bereits seit November 2010 war sie vom Dienst suspendiert, erst acht Monate nachdem sie ihren Dienst angetreten hatte. Kürzlich wurde sie als Chefin des LKA entlassen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zogen sich über ein Jahr hin. Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Im Falle eine Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

( Quelle: HR online vom 07.10.2011 )

Informationsseite zu den Aussagedelikten

Kurzer Hinweis in eigener Sache:

Wie der eine oder andere Leser dieses Blogs bzw. unserer Kanzleiseite vielleicht weiß, ist vor wenigen Tagen unsere Informationsseite zu den so genannten Aussagedelikten gestartet. Die noch recht junge Seite befasst sich unter Anderem mit der Falschaussage (falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB), falschen Versicherung an Eides Statt und dem Meineid sowie den weiteren Normen der Aussagedelikte und bietet vor allem auch dem Laien einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen (und oftmals unklaren) Tatbestandsvoraussetzungen sowie Rechtsfolgen der einzelnen Straftaten, die im Rahmen einer Aussage vor Gericht in Betracht kommen.

Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle auch auf unsere neue Facebook-Seite hinweisen, die sich noch im Aufbau befindet. Wir freuen uns über Feedback und natürlich jeden Besuch.

Links:
Infoseite zu den Aussagedelikten
Strafverteidiger Dr. Böttner @Facebook

LG Nürnberg: Zur Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung

Strafverteidiger / Drogenprozess / Falschaussage

Das Amtsgericht verurteile einen Strafverteidiger zunächst zu einer hohen Geldstrafe. Auf seine Berufung hin verurteile das Landgericht Nürnberg ihn zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung und verhängte zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte die Verteidigung eines Drogendealers übernommen. In diesem Verfahren riet er seinem Mandanten zu einer Falschaussage. Er sollte einen Mittäter belasten, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen. Daraufhin erstattete der Co-Verteidiger Anzeige wegen Strafvereitelung gegen seinen Kollegen.

Dem stimmte das Gericht zu. Allerdings erging die Verurteilung nur wegen versuchter Strafvereitelung, da der Drogendealer in seinem Prozess am Ende doch noch ein Geständnis ablegte.
 ( Quelle: Süddeutsche online vom 14.07.2011 )

DSDS-Gewinner 2010 wegen Anstiftung zur Falschaussage verurteilt

Vor dem Landgericht Hamburg musste sich der Deutschland-sucht-den-Superstar-Gewinner 2010, Mehrzad Marashi, wegen Anstiftung zur Falschaussage verantworten.
Das Gericht verurteilte den Sänger zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 100 Euro, da es davon überzeugt war, dass er einen Freund in einem Verfahren von 2009 bis 2010 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Falschaussage angestiftet hatte.

Der Freund sagte sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht falsch aus, dass nicht der Sänger, sondern er selbst habe am Steuer gesessen habe. Dennoch war der Sänger zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 14.03.2011 )