Jetzt neu!

Falschaussage: Verräterische SMS

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Falschaussage und versuchter Anstiftung zur Falschaussage gegen einen Polizeibeamten aus Stade. Vor einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht Stade soll der Mann versucht haben, eine Kollegin per SMS zu einer Falschaussage zu bewegen.

Er habe selbst in dem Prozess um Mitglieder zweier mutmaßlicher Drogenringe als Zeuge aussagen sollen, sei dem Druck aber nicht gewachsen gewesen. Um der Situation zu entgehen, habe er seine Kollegin gebeten, sich an möglichst wenig zu erinnern.
Der Beamte hat die Tat später eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe und zudem disziplinarische Konsequenzen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 13.02.2012 )

Strafrecht / Falschaussage / SMS / Strafprozess

Autounfall vorgetäuscht

Das Amtsgericht Bad Kreuzenach hat einen 55-Jährigen Angeklagten wegen Prozessbetruges zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Die drei wegen uneidlicher Falschaussage Mitangeklagten wurden freigesprochen.
Laut Staatsanwaltschaft fingierte der Angeklagte im Rahmen eines Umzugs einen Unfall seines teuren Autos mit einem LkW, um von der Haftpflichtversicherung rund 48 000 Euro zu kassieren. Im Zivilprozess sagte der Hauptangeklagte aus, er habe versehentlich den Rückwärtsgang eingelegt.

( Quelle: Rhein Zeitung online vom 13.02.2012 )

Strafrecht / Betrug / uneidliche Falschaussage

Prozessbetrugs und uneidliche Falschaussage

Vor dem Amtsgericht Lingen mussten sich zwei Angeklagte im Alter von 45 und 55 Jahren verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sie in einem Verfahren vor dem Familiengericht 2010 bewusst getäuscht, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Damals ging es um Unterhaltsansprüche. So sagte die Frau aus, keine Leistungen von dem Mitangeklagten bezogen zu haben, um die Anrechnung der ersparten Aufwendungen auf die Sozialleistungen zu verhindern. Der nun im Strafverfahren Mitangeklagte hatte die Aussage der Frau damals bestätigt.
Dem Strafgericht langen jetzt allerdings Rechnungen vor, die bewiesen, dass der Mann ihr bereits im Jahre 2009 Möbel im Wert von 5500 Euro schenkte.

Die Frau wurde deshalb wegen versuchten Prozessbetrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt, der Mann wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug zu 100 Tagessätzen à 50 Euro.

( Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 05.02.2012 )

Prozessbetrug / Strafrecht / Falschaussage

Sonntagsrückblick: Die Mailbox, das Aktenzeichen und der nervende Strafverteidiger

Auch im neuen Jahr sind wir unseren Lesern mit dem Sonntagsrückblick treu und geben einen Rückblick auf die erste Januarwoche 2012.

Im Zentrum der Medienaufmerksamkeit stand weiterhin die Diskussion rund um Bundespräsident Christian Wulff und seinen etwaigen Verstoß gegen das Ministergesetz bzw. die Grundsatzdiskussion zu der Pressefreiheit. Dazu gesellen sich zwei weitere kuriose Hauptverhandlungen, ein etwas ungewöhnliches Verhalten des Richters und eine kleine Übersicht über zwei aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Diskussion: Ist Kai Diekmanns Mailbox vertraulich?

Diskussion: Ein grottenschlechtes Urteil

Artikel: Übernachtung bei Freunden

Artikel: „Geben Sie mal das Aktenzeichen“

Artikel: Richterliches Smartphoneverbot

Filesharing: Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

Artikel: Anzeigenerstatter lügen nicht – Wirklich!

Rechtsauffassung und die Richter: Verteidiger du nervst…

Rechtsprechung I – Anstellungsbetrug erfordert mangelhafte Arbeitsleistung

Rechtsprechung II – Fortdauer der Untersuchungshaft wegen „derselben Tat“ iSd § 121 I StPO

Allen Kollegen und Lesern wünschen wir einen guten Start in die neue Woche!

Freispruch im Fall um räuberische Erpressung

Jugendschöffengericht / räuberische Erpressung / Marihuana / Drogen / Butterfly-Messer  / Aussage

Vor dem Alsfelder Jugendschöffengericht (Hessen) mussten sich zwei Männer im Alter von 23 und 24 Jahren wegen räuberischer Erpressung verantworten.
Nach Aussage des Opfers bei der Polizei habe er von den beiden Angeklagten Marihuana kaufen wollen. Als er die Drogen bezahlt und an sich genommen hatte, sollen drei junge Männer ihn mit einem Butterfly-Messer und einem Schraubendreher bedroht und zur Herausgabe der Drogen gezwungen haben. Nach der Tat erstattete das mutmaßliche Opfer Anzeige.

Erst jetzt kam es zur Verhandlung, da das Opfer und damit der Hauptzeuge nach einem Auslandsaufenthalt erst jetzt wieder zur Verfügung stand.

Die Aussage des Mannes sei allerdings widersprüchliche und damit „wachsweich“ gewesen. Die Angeklagten leugneten die Tat. Einer der Angeklagten sagte aus, zum fraglichen Zeitpunkt mit Freunden Computerspiele gespielt zu haben.

Das mutmaßliche Opfer habe die Männer lediglich zuvor vergeblich nach Drogen gefragt. Der andere Angeklagte sagte zudem aus, er habe dem Mann seine Handynummer aus anderen Gründen gegeben. Danach wollte er ihm eine frei verkäufliche Kräutermischung verkaufen. Dies habe das mutmaßliche Opfer verärgert und ihn zu der Anzeige bewegt.

Auch wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht nicht von den Aussagen der Angeklagten überzeugt waren, blieb nur ein Freispruch. Mit der Aussage des mutmaßlichen Opfer sei nichts anzufangen gewesen.

( Quelle: Lauterbacher Anzeiger online vom 23.11.2011 )

Sonntagsrückblick: Guttenberg, die eigene Privatkopie und 2 Pullover

Der heutige Sonntag ist nicht nur der 2. Advent 2011, sondern vielmehr auch der „Tag danach…“ – Nach dem Abschied von Thomas Gottschalk bei Wetten Dass?!, der nach über 20 Jahren zum letzten Mal die gestrige Sendung moderierte und sich bei seinem Publikum anschließend verabschiedete.

Doch auch der Sonntagsrückblick darf nicht fehlen. Wir geben Ihnen also noch einmal die Möglichkeit, ein paar juristische Blog-Beiträge und Nachrichten der abgelaufenen Woche nachzulesen. Dies Mal haben wir unter Anderem die Privatkopie im Urheberrecht, den Vorsatz von Herrn Guttenberg sowie einen lügenden Polizisten im Angebot.

Blog-Beitrag: Urheberrecht und die Privatkopie

Randnotiz zum Plagiats-Fall „Guttenberg“ – Vorsatz und Vorsatz

Parteiverbot der NPD: Hans-Jürgen Papier im Interview

Aussagedelikte: Wenn Polizisten lügen

Kurios: „Strafverteidiger genötigt“

U-Haft: 2 Pullover = 2 Monate U-Haft

BGH: Revision erfolgreich – Unterschrift beim Eröffnungsbeschluss fehlt

BGH: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld am Geldautomaten

Blog-Beitrag: „Der Anwalt ist inkompetent und ich hasse ihn“

Zum Schluss wünschen wir allen Lesern noch einen schönen 2. Advent und ein ruhigen Sonntag.

Prozess wegen Besitz von Kinderpornographie ausgesetzt

Anstiftung zur Falschaussage / Besitz kinderpornographischer Schriften / Sicherstellung / uneidliche Falschaussage / Urteil / Strafverteidiger

Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft dem 46-jährigen Angeklagten Anstiftung zur Falschaussage und den Besitz kinderpornographischer Schriften vor.
Laut Anklage besaß der Mann kinderpornographische Photos, die auf seinen zwei Computern sichergestellt wurden. Außerdem habe er im Internet mit einschlägigen Suchbegriffen nach weiteren kinderpornographischen Schriften gesucht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte einen Zeugen überredet hat, dem Gericht Einzelheiten zu den Taten zu verschweigen.

Dies soll in einer Verhandlungspause geschehen sein. Der Zeuge muss sich nun in einem anderen Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.
Der Prozess endete jetzt allerdings ohne Urteil. Nachdem sich Strafverteidiger, Staatsanwalt und Richterin zu einem Rechtsgespräch zusammengesetzt hatten, wurde der Prozess vertagt. Grund dafür ist, dass dieser von einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Marburg gegen einen von der Verteidigung bestellten Gutachter betroffen ist.
Auch der erste Prozess gegen den Mann wurde ausgesetzt, weil wichtige Akten fehlten.

( Quelle: HNA online vom 14.11.2011 )

Ex-LKA-Präsidentin angeklagt

Uneidliche Falschaussage / Aussagedelikte / Entlassung / Freiheitsstrafe

Vor dem Frankfurter Landgericht muss sich die ehemalige hessische LKA-Präsidentin verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhoben. Ihr wird vorgeworfen, in einem Verfahren gegen einen Beamten falsch ausgesagt zu haben und sich damit der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch Vizepräsidentin der Frankfurter Polizei.

Bereits seit November 2010 war sie vom Dienst suspendiert, erst acht Monate nachdem sie ihren Dienst angetreten hatte. Kürzlich wurde sie als Chefin des LKA entlassen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zogen sich über ein Jahr hin. Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Im Falle eine Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

( Quelle: HR online vom 07.10.2011 )

Informationsseite zu den Aussagedelikten

Kurzer Hinweis in eigener Sache:

Wie der eine oder andere Leser dieses Blogs bzw. unserer Kanzleiseite vielleicht weiß, ist vor wenigen Tagen unsere Informationsseite zu den so genannten Aussagedelikten gestartet. Die noch recht junge Seite befasst sich unter Anderem mit der Falschaussage (falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB), falschen Versicherung an Eides Statt und dem Meineid sowie den weiteren Normen der Aussagedelikte und bietet vor allem auch dem Laien einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen (und oftmals unklaren) Tatbestandsvoraussetzungen sowie Rechtsfolgen der einzelnen Straftaten, die im Rahmen einer Aussage vor Gericht in Betracht kommen.

Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle auch auf unsere neue Facebook-Seite hinweisen, die sich noch im Aufbau befindet. Wir freuen uns über Feedback und natürlich jeden Besuch.

Links:
Infoseite zu den Aussagedelikten
Strafverteidiger Dr. Böttner @Facebook

LG Nürnberg: Zur Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung

Strafverteidiger / Drogenprozess / Falschaussage

Das Amtsgericht verurteile einen Strafverteidiger zunächst zu einer hohen Geldstrafe. Auf seine Berufung hin verurteile das Landgericht Nürnberg ihn zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung und verhängte zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte die Verteidigung eines Drogendealers übernommen. In diesem Verfahren riet er seinem Mandanten zu einer Falschaussage. Er sollte einen Mittäter belasten, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen. Daraufhin erstattete der Co-Verteidiger Anzeige wegen Strafvereitelung gegen seinen Kollegen.

Dem stimmte das Gericht zu. Allerdings erging die Verurteilung nur wegen versuchter Strafvereitelung, da der Drogendealer in seinem Prozess am Ende doch noch ein Geständnis ablegte.
 ( Quelle: Süddeutsche online vom 14.07.2011 )