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Anklage: schwere räuberische Erpressung

schwere räuberische Erpressung / gefährliche Körperverletzung / Betreuung / Beute / Vorstrafen

Vor dem Landgericht Konstanz müssen sich drei Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 46 Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Laut Anklage haben die Angeschuldigten in mehreren Fällen von einem unter Betreuung stehenden Bekannten – teils alleine, teils gemeinsam – Geld erpresst. Die Beute betrug jeweils zwischen 50 und 250 Euro. Außerdem sind alle Angeschuldigten einschlägig vorbestraft.

Die Männer und Frauen sollen in einigen Fällen Gewalt angewendet haben und das mutmaßliche Opfer mit Faustschlägen, einer Bratpfanne, einem Schlagstock und einer Rasierklinge verletzt haben. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeschuldigten Freiheitsstrafen.

( Quelle: Südkurier online vom 04.02.2012 )

Hamburg: Keine weiteren Zeugen im Piraten-Prozess

Strafverteidiger / Jugendpsychologen / Vollzugsanstalt / Zeugen / Angriff auf den Seeverkehr / erpresserischer Menschenraub / Geständnis / Freiheitsstrafe

Im sogenannten Piraten-Prozess vor dem Hamburger Landgericht haben die Strafverteidiger von zwei Angeklagten beantragt, einen Jugendpsychologen und Mitarbeiter der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand vor Gericht zu hören. Dies lehnte das Landgericht ab: Es sollen keine weiteren Zeugen vernommen werden.
Laut Anklage haben sich die Männer aus Somalia eines Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubs schuldig gemacht, als sie im April 2010 einen Frachter vor der Küste Somalias überfielen.
Im Prozess legten fast alle Männer ein Geständnis ab, einige sagten allerdings aus, sie seien zu der Tat gezwungen wurden.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten Freiheitsstrafen von vier Jahren bis zu elf Jahren und sechs Monaten, wobei sieben Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten.

( Quelle: NDR online vom 01.02.2012 )

Mehrjährige Jugendstrafe

Jugendstrafe / Überfall / Pfefferspray / Messer / Rollstuhl / räuberische Erpressung / schwere Raub / gefährliche Körperverletzung / Festnahme

Das Landgericht Mannheim hat einen jungen Mann zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt, wobei allerdings eine frühere Strafe einbezogen wurde.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Mai 2010 zusammen mit vier Anderen ein junges Paar in deren Wohnung überfallen und ausgeraubt. Dabei seien sie brutal vorgegangen und setzten sowohl Pfefferspray als auch ein Messer ein. Außerdem zerrten die Männer die junge Frau aus ihrem Rollstuhl.
Das junge Paar wollte aus Angst vor den Tätern zunächst keine Anzeige erstatten. Erst in diesem Jahr konnte die Polizei die Ermittlungen aufnehmen.
Das Landgericht hat den Angeklagten nun wegen räuberischer Erpressung, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Einer der Mittäter konnte vor kurzem ebenfalls festgenommen werden. Die beiden anderen Täter sind der Polizei noch unbekannt.

( Quelle: Bürstädter Zeitung online vom 30.12.2011 )

Banküberfall mit Waffe: Anklage erhoben

Bank / Überfall /  Waffe / Flucht / Festnahme / Untersuchungshaft / schwere räuberische Erpressung / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen einen 50-Jährigen erhoben. Laut Anklage habe der Mann Ende August diesen Jahres eine Bank überfallen und dabei rund 18.000 Euro erbeutet. Bei der Tat bedrohte er eine Angestellte mit einer Waffe.
Die Beute steckte der Mann laut Staatsanwaltschaft in seine schwarze Handtasche und flüchtete.
Die Polizei fand zunächst nur die Kleidung und die Waffe im Gebüsch. Erst zweieinhalb Wochen nach der Tat konnte der Mann in Ulm festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Er gestand die Tat. Nun muss das Landgericht über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Bei einer Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 23.12.2011 )

Wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt

Motorradclub / Erpressung / Türsteher / Diskothek / Bandidos

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat Anklage gegen sieben Mitglieder des Motorradklucs „Bandidos“ im Alter von 24 bis 45 Jahren erhoben. Laut Anklage haben sich die Männer der versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht.

Nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft haben die Männer im August den „Türstehern“ eines Clubs gedroht. Ihnen soll es darum gegangen sein, selbst die Sicherheitskräfte für die Diskothek zu stellen.

Bisher haben die Angeschuldigten keine Angaben zur Sache gemacht. Lediglich einer der Männer leugnete die Tat.

( Quelle: RP online vom 29.12.2011 )

Freispruch im Fall um räuberische Erpressung

Jugendschöffengericht / räuberische Erpressung / Marihuana / Drogen / Butterfly-Messer  / Aussage

Vor dem Alsfelder Jugendschöffengericht (Hessen) mussten sich zwei Männer im Alter von 23 und 24 Jahren wegen räuberischer Erpressung verantworten.
Nach Aussage des Opfers bei der Polizei habe er von den beiden Angeklagten Marihuana kaufen wollen. Als er die Drogen bezahlt und an sich genommen hatte, sollen drei junge Männer ihn mit einem Butterfly-Messer und einem Schraubendreher bedroht und zur Herausgabe der Drogen gezwungen haben. Nach der Tat erstattete das mutmaßliche Opfer Anzeige.

Erst jetzt kam es zur Verhandlung, da das Opfer und damit der Hauptzeuge nach einem Auslandsaufenthalt erst jetzt wieder zur Verfügung stand.

Die Aussage des Mannes sei allerdings widersprüchliche und damit „wachsweich“ gewesen. Die Angeklagten leugneten die Tat. Einer der Angeklagten sagte aus, zum fraglichen Zeitpunkt mit Freunden Computerspiele gespielt zu haben.

Das mutmaßliche Opfer habe die Männer lediglich zuvor vergeblich nach Drogen gefragt. Der andere Angeklagte sagte zudem aus, er habe dem Mann seine Handynummer aus anderen Gründen gegeben. Danach wollte er ihm eine frei verkäufliche Kräutermischung verkaufen. Dies habe das mutmaßliche Opfer verärgert und ihn zu der Anzeige bewegt.

Auch wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht nicht von den Aussagen der Angeklagten überzeugt waren, blieb nur ein Freispruch. Mit der Aussage des mutmaßlichen Opfer sei nichts anzufangen gewesen.

( Quelle: Lauterbacher Anzeiger online vom 23.11.2011 )

Revision: Entführer plante neue Erpressung aus dem Gefängnis

Anstiftung / Erpressung / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Revision

Der als „Reemtsma-Entführer“ bekannt gewordene Thomas D. wurde vom Landgericht Hamburg wegen versuchte Anstiftung zu einer räuberischen  Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr  und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er aus dem Gefängnis geplant, einen Freund zur Erpressung seines eigenen Brudes anzustiften.
Der Plan des Mannes wurde entdeckt, als seine Post aus dem Gefängnis kontrolliert wurde.
Sowohl der Strafverteidiger des Mannes als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts beantragt.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.11.2011 )

Jugendstrafe für Raubüberfall auf Pizzeria

Raub /  Einbruch / Angriff / Jugendstrafe / Brandstiftung / Erpressung / Diebstahl / Körperverletzung

Wegen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria musste sich ein 19-jähriger vor dem Amtsgericht Kerpen (NRW) verantworten. Ihm wurde vorgeworfen zusammen mit einem Komplizen in eine Pizzeria eingedrungen zu sein und den Betreiber sowie eine Angestellte mit einer Gaspistole und einem Messer bedroht zu haben. Den Plan hatten die beiden jungen Männer zuvor geschmiedet, wobei sie den Eigentümer ursprünglich nach Verlassen der Pizzeria überfallen wollten. Sie erbeuteten 2350 Euro.

Neben der Tat wurden dem Angeklagten noch weitere Delikte zur Last gelegt: insbesondere zwei versuchte Wohnungseinbrüche, ein Einbruch in eine Turnhalle und ein Angriff auf einen Busfahrer.
Das Amtsgericht verurteile den jungen Mann wegen der Taten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung.

Eventuelle wird sich die Jugendstrafe noch erhöhen, da ein Prozess wegen eines Überfalls auf ein Hotel noch aussteht.
Bereits 2007 wurde der damals Jugendliche wegen Brandstiftung, Erpressung, Diebstahls und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 11.11.2011 )

Reemtsma-Entführer voll schuldfähig

Strafrecht / Entführung / Erpressung / Schuldfähig / Strafverteidigung

Der Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor dem Landgericht Hamburg sorgt immer mehr für Wirbel und Aufsehen in den Medien. Bereits mehrmals ist der wegen versuchter räuberischer Erpressung Angeklagte mir seinen Äußerungen aufgefallen als er z.B. den Vollzugsbeamten  mit einer späteren Vergeltung drohte.

Nun erklärte Drach der Richterin im Prozess, dass 90 Prozent der Menschheit ein Pudel sei und der Rest ein Schäferhund. Neben diesem bildhaften Vergleich sehe er sich nach Auffassung eines Gutachters jedoch im Recht und ist der Überzeugung, er hätte einen Anspruch auf das Lösegeld.

Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass Drach schuldfähig sei und bereits in seiner Jugend als eine Art Berufskrimineller gewisse illegale Aufträge erledigt habe. Die Aussagen des Angeklagten, er „verlange 15 Millionen Euro Schmerzensgeld für die 14 Jahre Gefängnis und 15 Millionen Euro Verdienstausfall“ von seinem Bruder untermauert die Einschätzung des Gutachters.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Richter dem folgen werden.

( n-tv, 24.10.2011 )

Freiheitsstrafen für Jugendbande wegen versuchter räuberischer Erpressung

Jugendstrafrecht / versuchte räuberische Erpressung / Jugendstrafe / versuchter Totschlag / Bewährung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat fünf Mitglieder einer achtköpfigen Jugendbande wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu Jugendstrafen verurteilt.

Die Jugendlichen zwischen 17 und 19 sind nachts durch Nürnberg gezogen und schlugen wahllos auf Passanten ein. Sie starteten am Hauptbahnhof mit dem Angriff auf einen 19- und einen 20-jährigen. Später griffen sie einen 26-jährigen Mann an, der mit Freunden einen Junggesellenabschied feierte. Der Mann wurde besonders schwer im Gesicht und am Schädel verletzt. Der vorsitzende Richter bezeichnete die Taten auf insgesamt acht Passanten als „stundenlange Gewaltorgie“.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage sogar von versuchtem Totschlag ausgegangen und forderte daher Strafen zwischen knapp zwei und viereinhalb Jahren.

Das Gericht verurteile fünf der Jugendlichen zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und knapp vier Jahren, nahm aber keinen versuchten Totschlag an. In drei der Fälle setzte das Gericht die Strafen auf Bewährung aus.

( Quelle: Süddeutsche online vom 01.10.2011 )