Jetzt neu!

Hamburg: Keine weiteren Zeugen im Piraten-Prozess

Strafverteidiger / Jugendpsychologen / Vollzugsanstalt / Zeugen / Angriff auf den Seeverkehr / erpresserischer Menschenraub / Geständnis / Freiheitsstrafe

Im sogenannten Piraten-Prozess vor dem Hamburger Landgericht haben die Strafverteidiger von zwei Angeklagten beantragt, einen Jugendpsychologen und Mitarbeiter der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand vor Gericht zu hören. Dies lehnte das Landgericht ab: Es sollen keine weiteren Zeugen vernommen werden.
Laut Anklage haben sich die Männer aus Somalia eines Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubs schuldig gemacht, als sie im April 2010 einen Frachter vor der Küste Somalias überfielen.
Im Prozess legten fast alle Männer ein Geständnis ab, einige sagten allerdings aus, sie seien zu der Tat gezwungen wurden.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten Freiheitsstrafen von vier Jahren bis zu elf Jahren und sechs Monaten, wobei sieben Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten.

( Quelle: NDR online vom 01.02.2012 )

Geiselnahme an eigener Tochter

Entführung / Misshandlung / Beziehung / Herkunft / Untersuchungshaft / Geiselnahme

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal steht wohl vor dem Ende der Ermittlungen in einem dramatischen Entführungs-Fall. Laut Ermittlungen hat ein 46-jähriger Vater und dessen Sohn seine 19-jährige Tochter im Oktober entführt und misshandelt.
Die junge Frau sei mit ihrem Freund auf dem Roller unterwegs gewesen, als ihr Vater sie mit dem Auto rammte. Danach habe der Man sie in den Wagen gezerrt und anschließend misshandelt. Grund für die Tat sei die Beziehung der beiden jungen Menschen gewesen, welche dem Vater aufgrund ihrer Herkunft nicht passte.
Die Männer sitzen nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft seit Ende Oktober in Untersuchungshaft. Die Anklage soll auf Geiselnahme lauten.

( Quelle: Westdeutsche Zeitung online vom 27.12.2011 )

Anklage wegen Entführung eines Babys aus der Klinik

Vor dem Landgericht Frankfurt muss sich eine 29-jährige Frau verantworten. Sie hatte im letzten Jahr einen Säugling aus einer Klinik entführt. Sie hatte sich gegenüber der Mutter des Mädchens als Krankenschwester ausgegeben und ihr gesagt, sie bringe das Baby zum Ultraschall. Die Frau wollte das kleine Mädchen selbst aufziehen. Laut Staatsanwaltschaft verlor sie ein halbes Jahr vor der Tat ihr Baby bei einer Fehlgeburt.

Danach gab sie gegenüber ihrer Lebensgefährtin an, erneut schwanger zu sein. Sie täuschte einer Schwangerschaft vor. Nachdem sie das Kind in ihrer Gewalt hatte, rief sie ihre Lebensgefährtin an und erzählt ihr von der Geburt.
Die Polizei wurde von Personen aus dem Umfeld der mutmaßlichen Täterin informiert, sodass sie schnell ermittelt werden konnte. Ihre Lebensgefährtin wusste nichts von der Tat. Sie hatte an die Schwangerschaft der Frau geglaubt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

( Quelle: Themen Portal online vom 09.12.2011 )

Revision: Entführer plante neue Erpressung aus dem Gefängnis

Anstiftung / Erpressung / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Revision

Der als „Reemtsma-Entführer“ bekannt gewordene Thomas D. wurde vom Landgericht Hamburg wegen versuchte Anstiftung zu einer räuberischen  Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr  und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er aus dem Gefängnis geplant, einen Freund zur Erpressung seines eigenen Brudes anzustiften.
Der Plan des Mannes wurde entdeckt, als seine Post aus dem Gefängnis kontrolliert wurde.
Sowohl der Strafverteidiger des Mannes als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts beantragt.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.11.2011 )

Reemtsma-Entführer voll schuldfähig

Strafrecht / Entführung / Erpressung / Schuldfähig / Strafverteidigung

Der Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor dem Landgericht Hamburg sorgt immer mehr für Wirbel und Aufsehen in den Medien. Bereits mehrmals ist der wegen versuchter räuberischer Erpressung Angeklagte mir seinen Äußerungen aufgefallen als er z.B. den Vollzugsbeamten  mit einer späteren Vergeltung drohte.

Nun erklärte Drach der Richterin im Prozess, dass 90 Prozent der Menschheit ein Pudel sei und der Rest ein Schäferhund. Neben diesem bildhaften Vergleich sehe er sich nach Auffassung eines Gutachters jedoch im Recht und ist der Überzeugung, er hätte einen Anspruch auf das Lösegeld.

Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass Drach schuldfähig sei und bereits in seiner Jugend als eine Art Berufskrimineller gewisse illegale Aufträge erledigt habe. Die Aussagen des Angeklagten, er „verlange 15 Millionen Euro Schmerzensgeld für die 14 Jahre Gefängnis und 15 Millionen Euro Verdienstausfall“ von seinem Bruder untermauert die Einschätzung des Gutachters.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Richter dem folgen werden.

( n-tv, 24.10.2011 )

Sonntagsrückblick: Alkohol, Internet und witzige Richter

Der Sonntag neigt sich dem Ende entgegen und der eine oder andere mag bereits seine “Tasche packen“ für die neue Woche. Da darf natürlich der Sonntagsrückblick auf die letzte Woche nicht fehlen, genauso wie der Tatort.

Auch in den letzten Tagen gab es wieder einige interessante und berichtenswerte Beiträge und Nachrichten aus der juristischen Blogger-Welt. Einige hiervon wollen wir kurz erwähnen: Mit dabei wieder ein arbeitsrechtlicher Fall, kuriose Verhalten im Gerichtssaal und ein Opa am Steuer.
Blog-Beitrag: “Bloss gestellt und Ärger geerntet”

Beitrag „Als Nebenklagevertreter bin ich eine Granate“

Beitrag: Vorgezogener Karnevalsscherz?

Beitrag: „Anwalt schlau, Gericht doof?“

Verkehrsstrafrecht: Opa scheitert am Kreisverkehr

Arbeitsrecht: Was man nicht ins Internet stellen sollte

Filesharing im Prozess: Der Klügere gibt….

Jugendstrafrecht: Alkohol und Schlägerei

Nachrichten: Der „Reemtsma-Entführer“ plante Erpressung aus dem Gefängnis

BGH: Alkoholismus ist keine Krankheit

Und damit verabschieden wir uns und wünschen einen guten Wochenstart!

Piratenprozess verzögert sich

Der Hamburger Piratenprozess wegen der am Ostenmontag 2020 entführten MS „Taipan“ vor Landgericht verzögert sich. Nachdem er November 2010 anfing, wurden inzwischen die letzten Termine auf Ende November 2011 festgelegt.
Die Verzögerungen hängen mit den gesundheitlichen Problemen der Angeklagten zusammen. Von den bisherigen 34 Verhandlungstagen mussten bereits fünf wegen Erkrankungen von Angeklagten ausfallen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 25.05.2011 )

Entführungsopfer sagt im Prozess gegen W. aus

Vor dem Landgericht Wiesbaden muss sich Thomas W. verantworten. Ihm wird vorgeworfen im März 2009 eine Bankiersgattin aus Wiesbaden entführt und 1,8 Millionen Euro Lösegeld erpresst haben.

Nun sagte das Entführungsopfer aus und schilderte, dass sie Todesangst gehabt habe. Sie hätte damit gerechnet, dass sie diesen Tag nicht überleben werde. Da sich W. nicht maskiert habe und seinen Namen genannt und seine Lebensgeschichte erzählt habe, sei sie davon ausgegangen, dass er sie töten würde. Die Erinnerung an die Tat würde sie bis heute verfolgen, daher befände sie sich nach wie vor in psychologischer Behandlung.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 20.04.2011 )

Vorwürfe im Piratenprozess

Im Piratenprozess vor dem Landgericht Hamburg, bei dem es um die Entführung der MS „Taipan“ durch somalische Piraten am Ostermontag 2010 geht, wurde eine Erklärung von einem der Angeklagten verlesen. Der ältere Halbbruder des Angeklagten sei in Somalia erschossen worden. Dies sei kurz nachdem ein holländischer Zeuge den Angeklagten öffentlich als Verräter bezeichnet hatte geschehen.

Bei dem holländischen Zeugen handelte es sich um einen Soldaten der der holländischen Fregatte „Tromp“, welche der MS „Taipan“ zur Hilfe geeilt war. Er hatte erklärt, dass ein besonders reuevoller Pirat Informationen an ihn weitergegeben habe. Die Informationen sollen so brisant gewesen sein, dass sie als geheim eingestuft wurden. Auf Nachfrage, wer der Informant gewesen sei, zeigte er auf den Angeklagten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 13.04.2011 )

Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder von Mirco

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat nun Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder von Mirco aus Grefrath erhoben. In der Anklageschrift wird dem Mann vorgeworfen Mirco aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung des sexuellen Missbrauchs ermordet zu haben. Er soll den Jungen am 03.09.2010 mit einem Firmenwagen entführt, missbraucht und mit einer Kunststoffschnur erdrosselt haben.
Bisher gab der Mann verschiedene Motiv-Varianten an. Der Verteidiger des Beschuldigten erklärte, dass sich im Prozess zeigen werde, welche die Richtige ist.

Der Prozess soll voraussichtlich am 12. Juli starten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online – vom 01.04.2011 )