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Geschrieben von Rechtsanwalt am 18.01.12 in: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung / Ermittlungen / Festnahme / Untersuchungshaft / Haftbefehl / Jugendstrafe / Freispruch / Berufung
Vor dem Amtsgericht Trier musste sich ein 17-Jähriger wegen Brandstiftung in sieben Fällen verantworten. Laut Anklage hatte der junge Mann im Mai 2011 sieben Mal Feuer gelegt. Dabei wurden mehrere Gebäude zerstört.
Der Angeklagte wurde nach intensiven Ermittlungen im Juni festgenommen und saß zunächst in Untersuchungshaft. Allerdings hob das Amtsgericht den Haftbefehl wieder auf. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht sorgten allerdings dafür, dass der Mann wieder in Untersuchungshaft kam. Später wurde der Haftbefehl erneut vom Amtsgericht aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft war von der Schuld des jungen Mannes überzeugt und forderte eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Strafverteidiger plädierte auf Freispruch, da die Taten seinem Mandanten nicht nachzuweisen seien. Dem schloss sich das Gericht an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte Berufung zum Landgericht einlegen. Dann wird der Prozess noch einmal neu aufgerollt.
( Quelle: Trierer Zeitung online vom 06.01.2012 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 12.12.11 in: Brandstiftungsdelikte
Jugendstrafe / Pistole / Raub / Bargeld / Flucht / Krankenhaus / Brand / Drogen / Untersuchungshaft /
Das Amtsgericht Menden hat einen mittlerweile 21-jährigen zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Das Gericht hat festgestellt, dass der Mann zusammen mit einem Mittäter im Dezember 2010 einen wehrlosen Mann in seiner Wohnung überfallen hat. Die beiden Täter bedrohten das Opfer mit einer Pistole und raubten ihm zunächst den Computer sowie Bargeld in Höhe von 60 Euro.
Als die Täter aus der Wohnung geflüchtet waren, ging das Opfer ins Krankenhaus, um die Verletzungen behandeln zu lassen. In der Zeit drangen die beiden Männer erneut in seine Wohnung ein und setzten diese in Brand. Dabei nahmen die erneut Bargeld in Höhe von 200 Euro mit.
Wie der 21-Jährige aussagte, kauften sie sich von der Beute Drogen. Außerdem sagte er aus, dass es einen dritten Täter gab, welcher die Tat plante und den beiden einen Wohnungsschlüssel besorgte.
Vor Gericht musste sich allerdings nur der 21-jährige verantworten, da der Mittäter untergetaucht ist und das erste Mal von einem dritten Täter die Rede war. Dieser sitzt allerdings seit fünf Monaten in Untersuchungshaft.
Das Gericht verurteilte den jungen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Immerhin: Der Mann will in Haft seinen Hauptschulabschluss nachholen.
( Quelle: Der Westen online vom 29.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 04.12.11 in: Brandstiftungsdelikte
Versuchte Brandstiftung / Brand / Brandstelle / Freiheitsstrafe / Bewährung / Freispruch
Vor dem Schöffengericht Traunstein (Bayern) musste sich eine 61-jährige Frau wegen des Vorwurfs der versuchten Brandstiftung verantworten. Laut Anklage hatte die Frau Bekannte in einer Obdachlosen-Unterkunft besuchen wollen. Dort soll sie im April diesen Jahres an einem Teppich gezündelt haben, wodurch ein Brand entstand. Dieser konnte dank des Eingreifens der Nachbarn schnell gelöscht werden. Die Angeklagte habe keinen festen Wohnsitz und leide unter Alkohol-Problemen.
Im Prozess wurden neun Zeugen gehört, die allerdings widersprüchliche Aussagen machten. So schilderte ein Zeuge hohe Flammen, ein anderer bestritt dies. Die Angeklagte leugnete die Tat. Zudem war es für das Gericht nicht möglich, die Brandstelle in Augenschein zu nehmen, da die Unterkunft mittlerweile abgerissen wurde.
Nichtsdestotrotz forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Der Strafverteidigung plädierte auf Freispruch, dem schloss sich das Gericht an.
( Quelle: Oberbayerisches Volksblatt online vom 22.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 23.11.11 in: Brandstiftungsdelikte
Raub / Einbruch / Angriff / Jugendstrafe / Brandstiftung / Erpressung / Diebstahl / Körperverletzung
Wegen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria musste sich ein 19-jähriger vor dem Amtsgericht Kerpen (NRW) verantworten. Ihm wurde vorgeworfen zusammen mit einem Komplizen in eine Pizzeria eingedrungen zu sein und den Betreiber sowie eine Angestellte mit einer Gaspistole und einem Messer bedroht zu haben. Den Plan hatten die beiden jungen Männer zuvor geschmiedet, wobei sie den Eigentümer ursprünglich nach Verlassen der Pizzeria überfallen wollten. Sie erbeuteten 2350 Euro.
Neben der Tat wurden dem Angeklagten noch weitere Delikte zur Last gelegt: insbesondere zwei versuchte Wohnungseinbrüche, ein Einbruch in eine Turnhalle und ein Angriff auf einen Busfahrer.
Das Amtsgericht verurteile den jungen Mann wegen der Taten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung.
Eventuelle wird sich die Jugendstrafe noch erhöhen, da ein Prozess wegen eines Überfalls auf ein Hotel noch aussteht.
Bereits 2007 wurde der damals Jugendliche wegen Brandstiftung, Erpressung, Diebstahls und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 11.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 22.11.11 in: Brandstiftungsdelikte
Mord / versuchte Brandstiftung mit Todesfolge / Heimtücke / sexuelles Verhältnis / Untersuchungshaft / lebenslange Freiheitsstrafe
Wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge muss sich ein 75-jähriger Mann vor dem Frankenthaler Landgericht (Pfalz) verantworten. Laut Anklage hat der Mann seine eigene Tochter mit brennendem Benzin überschüttet und sie „heimtückisch, grausam und gemeingefährlich“ getötet. Dabei habe ihr ganzer Körper gebrannt. Eine Nachbarin beobachtete die Szene. Die 49-jährige Frau ist noch vor dem Eintreffen in der Klinik verstorben, konnte aber ihren Vater als Täter benennen.
Der Angeklagte lebte mit seine pflegebedürftigen Frau und der Familie seiner Tochter zusammen. Am Tatabend kam es laut Staatsanwaltschaft zum Streit zwischen dem Vater und seiner Tochter, da der Angeklagte ein sexuelles Verhältnis zu der Pflegerin seiner Frau begonnen haben soll.
Der Mann leugnete die Tat und könne sich selbst nicht erklären, warum seine Tochter Feuer fing. Ebenso bestritt er ein Verhältnis zu der Pflegekraft. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe.
( Quelle: Wormser Zeitung online vom 15.11.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 14.10.11 in: Brandstiftungsdelikte
Nachdem sich in den vergangenen Tagen die Fälle der versuchten Brandstiftung am Berliner Hauptbahnhof und an der Deutschen Bahn mehrten und auch keine wirkliche Problemlösung hinsichtlich der Brandanschläge auf Autos in den Großstädten gefunden werden konnte bis jetzt, sprachen erste Vertreter der Polizei von einem neuen „Terrorismus“ aus der linksextremen Szene. Einige zogen bereits erste Vergleiche mit den Anfängen der RAF. Bisher waren 18 Brandsätze seit Beginn der Woche in Berlin gefunden worden.
Nun wurde sogar öffentlich darüber diskutiert, durch den Einsatz von V-Leuten aktiver gegen die Gruppierungen vorzugehen. So sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Raner Wendt, es müsse versucht werden, die linksextremistische Szene „viel intensiver als bisher mit verdeckten Ermittlern zu unterwandern“.
Nun arbeitet der Verfassungsschutz mit der Polizei noch enger zusammen. Ausserdem wurde eine bessere Überwachung durch noch mehr Videokameras an neuralgischen Stellen wie beispielsweise am Hauptbahnhof gefordert.
Problematisch erscheint allerdings weiterhin die Frage nach der Zulässigkeit von V-Leuten, wenn diese aktiv mitwirken an Straftaten. Zudem kommt auch in diesem Zusammenhang die Diskussion über die Etatkürzungen und dem Stellenabbau bei der Polizei erneut auf.
( Quelle: n-tv, 14.10.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 25.09.11 in: Brandstiftungsdelikte
Strafverteidigung / Bordell / schwere Brandstiftung / Prostituierte / Freispruch
Das Amtsgericht hat einen 45-jährigen Mann vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen in der Silvester-Nacht 2010 einen Brand in einem Bordell gelegt zu haben.
Es bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte sich in der Nacht in dem Bordell befand, allerdings bestritt er die Tat bis zuletzt, er habe den Brand nicht gelegt.
Bereits vor dem Brand sei der Angeklagte negativ aufgefallen. So habe er den Prostituierten keine Getränke zahlen wollen und zudem wegen der Bezahlung der Prostituierten gestritten. Später soll er sogar gedroht haben, einen Brand zu legen.
Nach der Aussage habe ihn eine Zeugin mit einem Feuerzeug gesehen und laut einer anderen Zeugenaussage sei er der erste gewesen, der den Brand bemerke. Das Gericht sah die Zeugenaussagen allerdings als widersprüchlich an, sodass der Prozess mit einem Freispruch endete.
( Quelle: Der Westen online vom 14.09.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 14.09.11 in: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Untersuchungshaft / Freispruch
Zweieinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand in einem Hotelrestaurant endet der Prozess für den wegen Brandstiftung angeklagten Mann mit einem Freispruch.
Der 29-jährige war von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Brandstiftung angeklagt worden. Motiv für die Tat sei die finanzielle Not des Angeklagten. Dieser hätte die Tat begangen, um anschließend die Versicherungssumme zu kassieren.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine sechsjährige Haftstrafe für den Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da das Feuer angeblich nicht durch Brandstiftung, sondern durch unbemerkten Funkenflug aus dem Kamin entstand.
Auch wenn das Landgericht Wuppertal bis zuletzt von einer Brandstiftung ausging, konnte die Tat dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Daher sprach ihn das Gericht aus Mangel an Beweisen frei.
Der Mann bekommt eine Entschädigung für die neunmonatige Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft eine Revision.
( Quelle: Der Westen online vom 05.09.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 11.09.11 in: Brandstiftungsdelikte
Any given Sunday … folgt der Sonntagsrückblick. Und fast passend dazu auch ein weiterer F1-Sieg vom derzeitigen und wohl auch kommenden Weltmeister Sebastian Vettel, der auch an diesem Wochenende auf der Rennstrecke in Monza seinen Vorsprung auf die Verfolger ausbauen konnte. Auch in der vergangenen Woche sind wieder einige Beiträge von Juristen erschienen, über die es zu Reden (und teilweise: Auch zu Lachen) gilt und wir deshalb Ihnen hier vorstellen möchten.
Unter Anderem geht es um die Frage der Zumutbarkeit von Terminen am frühen Morgen und dem immer Recht habenden Rechtstaat sowie einem kleinen Vorfall auf dem Hamburger Kiez.
Blog-Beitrag: Der Staatanwaltsazubi
Blog-Beitrag: Der Fiskus und die Leiche
Nachrichten: SEK-Polizisten aus Sachen wurden verprügelt (Hamburger Abendblatt)
Diskussion: Rechtstaat heißt der Staat hat immer Recht
Meldung: Anwälte haben keine Freunde
Rechtsprechung: Beschädigung ungleich Zerstören
Rechtsprechung: Frauen, die rückwärts ausparken
Beitrag „Auf Krawall gebürstet“
Und zu guter letzt wünschen wir auch an diesem ganz speziellen Datum einen angenehmen Sonntag und für morgen einen guten, frischen Start in die neue Woche.

Geschrieben von Rechtsanwalt am 26.08.11 in: Brandstiftungsdelikte
Totschlag / Messer / Geständnis / Schuldfähigkeit / Mord / Jugendstrafrecht
Vor dem Landgericht Deggendorf ist der Prozess um einen mittlerweile 21-jährigen Mann beendet. Ihm wurde vorgeworfen, seine 2 Jahre jüngere Ex-Freundin getötet bzw. ermordet zu haben. Zur Tatzeit war der Mann 20 Jahre alt.
Laut Anklage sei er bei der Tat besonders grausam vorgegangen: Er soll die junge Frau zunächst mit einem Messer schwer verletzt und danach mit Benzin übergossen und noch lebend angezündet haben. Dabei kam es zu einer Explosion, wobei das komplette Appartement ausgebrannt sei. Nach der Festnahme gestand der Angeklagte die Tat.
Das Gericht hatte im Prozess zu klären, ob der Mann zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage eine Persönlichkeitsstörung nicht ausgeschlossen. Laut Gutachten läge bei dem Angeklagten aber nur eine leichte Persönlichkeitsstörung vor. Des Weiterem legte der Gutachter die Anwendung von “Erwachsenenstrafrecht” nahe.
Dem folgte auch die Staatsanwaltschaft. Sie ging von einem Mord in Tateinheit mit Brandstiftung aus und forderte daher eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf eine Strafe von neun Jahren unter Anwendung von Jugendstrafrecht. Dem schloss sich das Gericht an und verurteile den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von neun Jahre und neun Monaten.
( Quelle: Vilsbiburger Zeitung online vom 22.08.2011 )
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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