Jetzt neu!

Und bei google +

Bestechung in Unternehmen weit verbreitet

Nach einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young ist Bestechung in vielen europäischen Unternehmen tagtägliches Geschehen. Mehr als 1/3 der Befragten gab an darauf vorbereitet zu sein Geldgeschenke oder Unterhaltung anzubieten, um an Aufträge zu gelangen.
Besonders ausgeprägt sei dies nach der Umfrage in Griechenland und Russland. Am wenigsten Bestechung gäbe es hingegen in Norwegen und Frankreich.

Durch die Wirtschaftskrise habe die Bestechung und Korruption in den letzten zwei Jahren sogar zugenommen.
( Quelle: FAZ Nr. 116 vom 19.05.2011, S. 14 )

Mitarbeiterin von Ausländerbehörde verurteilt wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Bad Doberan wurde vom Landgericht Rostock zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, da sie bei der Einschleusung von Ausländern mitgewirkt haben soll. Die Verurteilung erfolgte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme in 16 Fällen.

Während der Verhandlung räumte die 63-jährige ein, eine Vielzahl rechtswidriger Aufenthaltsgenehmigungen für Vietnamesen beschafft und dafür Geld bekommen zu haben.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 21.04.2011 )

Anklage gegen ehemaligen Staatssekretär wegen Bankrotts, Erpressung und falscher Versicherung an Eides statt

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen ehemaligen Staatssekretär wegen Bankrotts, falscher Versicherung an Eides statt und Erpressung erhoben. Danach soll der Angeklagte Gläubigern Vermögenswerte verheimlicht haben. Insgesamt werden die Ansprüche der öffentlichen Hand gegen ihn aufgrund bereits abgeurteilter Taten auf 3,7 Millionen Euro beziffert.

Er war 2005 vom Landgericht Augsburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Während des Prozess hatte er gestanden als Staatssekretär von einem Geschäftsmann 3,8 Millionen Mark angenommen zu haben. Dieses Geld sei zum Teil treuhänderisch in der Schweiz verwaltet worden, 900.000 Mark seien jedoch direkt an ihn geflossen. Nach dieser Verurteilung habe sich der Angeklagte selbst als vermögenslos bezeichnet, jedoch weiterhin einen aufwendigen Lebensstil gepflegt.
Bislang hat er sich noch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert.
( Quelle: FAZ Nr. 94 vom 21.04.2011, S. 5 )

Anklage gegen Landrat

Die Staatsanwaltschaft Stendal hat Anklage gegen den parteilosen Landrat des Jerichower Landes erhoben, da dieser im Jahr 2009 vor einem Untersuchungsausschuss des Landtags als Zeuge in mindestens fünf Punkten falsche Angaben gemacht zu haben. So soll er versucht haben einen Sachbearbeiter, dem die Entscheidung über einen Betreiber, dem die illegale Müllablage vorgeworfen wurde, oblag dazu zu bringen, diese zugunsten des Betreibers zu fällen. Die Staatsanwaltschaft Stendal ermittelt ferner wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung gegen den Landrat.
( Quelle: FAZ Nr. 89 vom 15.04.2011, S. 4 )

Letzte Verurteilung in Pooth-Affäre

In der Strafsache „Pooth“ ist nun das letzte Strafverfahren zu Ende gegangen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den ehemaligen Vorstands der Stadtsparkasse Düsseldorf zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und Vorteilsannahme. Dieses relativ milde Urteil hängt mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten zusammen.

Der Fall hing mit der Insolvenz des Unternehmens Maxfield zusammen, das von Franjo Pooth geführt wurde. Diese Insolvenz beschwerte der Stadtsparkasse Düsseldorf insgesamt 9,3 Millionen Euro Kreditausfälle. In diesem Zusammenhang wurde dem Angeklagte zur Last gelegt, er habe Pooth unmittelbar vor dessen Bankrott Kredite gewährt und so die wirtschaftlichen Interessen des Kreditinstituts vernachlässigt. Ihm soll kurz vorher eine Luxusfernsehanlage im Wert von 9000 Euro, ohne Rechnung, geliefert worden sein.
( Quelle: FAZ Nr. 76 vom 31.03.2011, S. 9 )

Neue Informationsseite zum Wirtschaftsstrafrecht gestartet

Folgende Meldung in eigener Sache: Vor wenigen Tagen ist die Informationsseite zum Wirtschaftsstrafrecht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner aus Hamburg gestartet, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten. Den Schwerpunkt der folgenden Seite bilden die Bestechungsdelikte sowie Bankrottdelikte, die aufgrund ihrer Komplexität in der heutigen Zeit eine nicht ganz unbedeutsame Rolle spielen und selbst im Wirtschaftsstrafrecht einige Spezialvorschriften darstellen. Nichtsdestotrotz finden sich nur wenige detailierte Angebote zu diesen Vorschriften im Internet. Diese Lücke soll hiermit geschlossen werden.

Weitere Informationen zum besonderen Wirtschaftsstrafrecht sowie ausführliche Beschreibungen der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der diversen Bestechungs- und Bankrottdelikte finden sie unter www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de.  Wir wünschen viel Spass beim Lesen!

Korruptionsfälle im Europäischen Parlament

Bereits drei Europaabgeordnete haben wegen Bestechlichkeitsvorwürfen ihre Ämter verloren. Nun steht ein weiterer Abgeordneter im Verdacht der Bestechlichkeit. Dabei handelt es sich um einen spanischen Parlamentarier, der via versteckter Kamera überführt worden sein soll. Ihm soll ein gut bezahlter Aufsichtsratsposten in einer Beratungsfirma oder ein Beratungshonorar von 100.000 Euro in Aussicht gestellt worden sein. Im Gegenzug sei von ihm verlangt worden, dass die derzeit beratene Richtlinie zur Anlageentschädigung durchzusetzen. Der Abgeordnete habe sich dem gegenüber aufgeschlossen gezeigt. Er habe Änderungsanträge hinsichtlich der Richtlinie eingereicht, die genau den Formulierungen entsprochen hätten, die ihm vorgeschlagen worden wären.

Nun wurde sein Rücktritt verlangt. Der Angeordnete wies jedoch jede Rücktrittsforderung zurück. Er habe kein Geld angenommen. Die Änderungsvorschläge habe er eingereicht, weil sie vernünftig seien.
( Quelle: FAZ Nr. 76 vom 31.03.2011, S. 12 )

Bereits bezahltes Mittagessen kann Korruptionsvorwurf begründen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in früheren Staatsunternehmen nach deren Privatisierung die Strafvorschriften gegen Korruption gelten. Im zu entscheidenden Fall ging es um die DB Netz AG, der im Konzern der Deutschen Bahn die Schieneninfrastruktur gehört.
Ein beurlaubter Bundesbahnbeamter, der er auf der Grundlage eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags Niederlassungen des Bahnunternehmens geleitet hatte, wurde wegen Vorteilsannahme bestraft. Er hatte sich insgesamt 14 Mal zu Mittagessen von einer Baufirma einladen lassen. Die Baufirma erhielt dafür Millionenaufträge zur Grünpflege.
( Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: 3 StR 312/19 )

Voraussichtlich langer Prozess gegen ehemaligen Siemens-Vorstand

Vor dem Oberlandesgericht München muss sich der ehemalige Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt wegen des Vorwurfs der Korruption verantworten.
Es wird ein längerer Prozess werden. Das Oberlandesgericht hat insgesamt 23 Termine angesetzt. Der erste Verhandlungstag hingegen war nach nur 20 Minuten zu Ende. Die Strafverteidigung hatte beantragt, das Gericht mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zu besetzten. Zuvor sollte mit lediglich zwei Berufsrichtern verhandelt werden.
Bei diesem ersten Anlauf für den Prozess waren jedoch nur neun Verhandlungstage vorgesehen. Die Verteidiger von Ganswindt können sich die verlängerte Prozessdauer nicht erklären. Eine Gerichtssprecherin erklärte nun jedoch, dass 19 statt der bisher eingeplanten 14 Zeugen vernommen werden sollen. Für den 05.04. 2011 ist der erste Prozesstag vorgesehen.
(Quelle: FAZ vom 24.02.2011 Nr. 46, S. 16)

Verdacht der Industriespionage bei Renault

Der Autohersteller Renault wird von dem Verdacht der Industriespionage erschüttert. Die französische Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf wegen der Weitergabe von Informationen zu Elektroauto-Strategie. Renault selbst hatte Anzeige wegen Industriespionage, Diebstahls und Bestechlichkeit erstattet.
Es wurden wegen des Vorfalls bereits drei Manager bei Renault suspendiert. Der französische Geheimdienst DCRI prüft, ob es Spuren nach China gibt. China wies selbstverständlich jegliche Anschuldigen von sich.
(Quelle: FAZ vom 17.01.2011 Nr. 13, S. 17)