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Geschrieben von Rechtsanwalt am 04.09.11 in: Arbeitsrecht
Immer wieder Sonntags … folgt der Wochenrückblick. Am letzten Tag der Leichtathletik-WM in Daegu gehen nicht nur Usain Bolt mit seiner Mannschaft bei der 4x 100 Meter Staffel an den Start sondern auch wir mit ein paar interessanten Beiträgen und Meldungen der vergangenen 7 Tage. Dieses mal dabei eine Kündigung aufgrund einer Statusmeldung bei Facebook, die Hamburger Pressekammer, aktuelle Entwicklungen im Filesharing sowie die erfolgreiche Strafverteidigung.
Kündigung wegen Facebook-Status „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“
Ein richtiger Arbeitsrechtfall mit 46 Millionen Euro Gegenstandswert
Ungewöhnlich: Parteien wollen sich vergleichen, doch..
Frühaufsteher: Hamburger Pressekammer verhandelt morgens um 7 Uhr
Ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen in Sachen Filesharing
Bitter: Teure Beleidigung bester Freundin bei facebook
Strafverteidigung: Falscher Beruf führt zum Freispruch
Strafverteidigung: Sachverständiger ist sich unsicher
Abschließend wünschen wir unseren Lesern noch einen angenehmen Sonntag und einen guten Start in die neue Woche.
Strafverteidigung / Radarfalle / Strafrecht / Beleidigung / Freispruch
Mittlerweile ist es normal, dass die Standorte von Radarfallen im Radio genannt werden und Autofahrer sich darauf einstellen können. Sie können nicht nur das Tempo drosseln, sondern auch ihre Wut über die „Blitzer“ los werden.
So einen Fall verhandelt das Amtsgericht Kiel. Dem Fahrer wird Beleidigung vorgeworfen.
Er soll mit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Wohngebiet gefahren sein und dass sogar trotz des gegen ihn verhängten Fahrverbots. Damit raste der Mann direkt in den „Blitzer“ und wurde dabei von Mitarbeitern des Ordnungsamts beobachtet. Als der Angeklagte die Radarfalle sah, hob er den Mittelfinger und die Kamera am Straßenrand löste aus. Die Mitarbeiter waren sicher, ein gutes Beweisphoto geschossen zu haben. Doch im Prozess sah es anders aus.
Die Richterin erkannte zwar eine deutliche Ähnlichkeit, musste aber anmerken, dass die entscheidende Mundpartie vom Scheibenwischer verdeckt sei.
Der Angeklagte berief sich darauf, dass das Fahrzeug von seinem Bruder gefahren wurde. Dies konnte niemand widerlegen. Aus mangel an Beweisen endete das Verfahren mit einem Freispruch.
( Quelle: Kieler Nachrichten online vom 26.08.2011 )
Messerattacke / versuchter Totschlag / gefährliche Körperverletzung / Schuldfähigkeit
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat einen 40-jährigen Mann vor dem Landgericht angeklagt. Ihm wird zweifacher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Laut Anklage habe sich der Angeklagte mit einem Plakat in die Innenstadt gestellt auf dem stand: „Deutsche sind Hunde“. Dazu habe er Sachen wir „Scheiß Deutsche“ gerufen und zudem Menschen angepöbelt.
Ein Passant habe daraufhin den Angeklagten angesprochen, woraufhin dieser ihn wegschickte. Aus der Situation entstand ein handfester Streit. Der Angeklagte habe dann ein Küchenmesser aus seiner Tasche geholt und damit auf den Geschädigten eingestochen, der den Streit als Unbeteiligter lediglich schlichten wollte. Als danach wieder ein unbeteiligter Passant helfen wollte, soll auch dieser mit dem Messer attackiert und am Unterarm verletzt worden sein.
Laut Aussage des Angeklagten habe sich das Geschehen anders zugetragen. Er habe sich lediglich wehren wollen und sei nicht mit dem Messer auf einen der Passanten losgegangen. Vielmehr entstanden die Verletzungen durch das Verhalten der später Verletzten.
Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus.
( Quelle: HNA online vom 240.08.2011 )
Der Boxer Jürgen B. wurde freigesprochen. Das Landgericht Schwerin stellte das Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung ein. In erster Instanz war B. vom Amtsgericht Schwerin im Januar 2010 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Dem Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass B. in einer Kneipe in Schwerin im Mai 2008 im Zuge einer Auseinandersetzung einen Gastwirt geschlagen haben soll. Zudem soll er im September 2008 in einer Disko eine Frau geschlagen und beleidigt haben. Während der Beweisaufnahme ergaben sich hierfür jedoch keine Anhaltspunkte. Trotzdem habe ihn das Amtsgericht schuldig gesprochen, so der Strafverteidiger von B. Dies wurde nun vom Landgericht Schwerin korrigiert.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 29.03.2011 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 11.04.11 in: Allgemein
Nach dem Freispruch des Vorsitzenden der NPD Voigt, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Revision eingelegt. Voigt sowie weitere NPD-Funktionäre waren wegen Volksverhetzung und Beleidigung angeklagt. Der NPD-Vorsitzende und die weiteren NPD-Funktionäre hätten in einer Broschüre der Partei zur Fußballweltmeisterschaft 2006 den dunkelhäutigen Fußballspieler Owomoyela rassistisch verunglimpft.
Dies sah das Gericht nicht als erwiesen an. Die Broschüre sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Lediglich eine fremdenfeindliche Gesinnung reiche nicht für eine Verurteilung aus.
( Quelle: FAZ vom 11.03.2011 Nr. 59, S. 4 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 25.03.11 in: Allgemein
Nachdem ein ranghoher sächsischen Polizeibeamten gegen den Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse Anzeige erstattet hatte, ermittelt nun auch die Dresdner Kriminalpolizei gegen ihn. Dabei geht es um umstrittene Äußerungen Thierses zum Demokratieverständnis im Freistaat Sachsen. Thierse hatte in einem sich die an Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche in Dresden anschließenden Interview dahingehend geäußert, dass drei Neonazi-Veranstaltungen zugelassen worden und die Rechte der demokratischen Demokraten hingegen eingeschränkt worden seien. Dies bezeichnete er als „Sächsische Demokratie“.
Die Dresdner Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Beleidigung. Thierse selbst erklärt, dass er keine sächsischen Polizisten beleidigt habe, sondern nur seine kritische Meinung geäußert habe.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26./27.02.2011, S. 3 )

Geschrieben von Rechtsanwalt am 15.03.11 in: Allgemein
Vor dem Berliner Landgericht müssen sich der NPD-Vorsitzende und weitere NPD-Funktionäre wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Hierbei handelt es sich um eine Berufungsverhandlung. Die Angeklagten wendeten sich damit gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin, nach dem sie zu Bewährungsstrafen von zehn beziehungsweise sieben Monaten sowie Geldstrafen verurteilt worden waren.
Nach Ansicht der erkennenden Richter, haben der NPD-Vorsitzende und die weiteren NPD-Funktionäre in einer Broschüre der Partei zur Fußballweltmeisterschaft 2006 den dunkelhäutige Fußballspieler Owomoyela rassistisch verunglimpft.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.02.2011, S. 3 )
Die wegen Holocaustleugnung vor dem Landgericht München angeklagte 81jährige Frau und ihr 91jähriger Bekannter (wir berichteten) sind verurteilt worden. Dabei wurde die Frau zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr Bekannter wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt.
(Quelle: FAZ vom 07.10.2010 Nr. 233, S. 5)
Vor dem Landgericht München sind eine 81jährige Frau und ihr 91jähriger Bekannter wegen Leugnung des Holocausts angeklagt. Die Frau und ihre Bekannter hatten eine Schrift verfasst und an einer Schule verteilt, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Holocaust leugnet, was unter Strafe steht. Die beiden räumten zwar ein die Schrift mit dem Titel „Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht“ verfasst und verteilt zu haben, jedoch sei darin ihrer Ansicht nach keine Holocaustleugnung zu sehen. Die Frau berief sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit.
(Quelle: FAZ vom 05.10.2010 Nr. 231, S. 4)
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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