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Der heutige Sonntag ist ein ganz besonderer, zumindest in den USA: In der Nacht zum Montag findet mit dem diesjährigen Super Bowl eines der größten Sportereignisse des Jahres an. Doch bevor sich hierzulande die Fans und Zuschauer in wenigen Stunden vor den Fernseher setzen, was bei dieser aktuellen Kälte für viele wohl in Frage kommen dürfte, wollen wir den geneigten Lesern noch den gewohnten Sonntagsrückblick bieten und auf die juristische Woche zurückblicken. Diesmal sind wieder einige Blog-Artikel und Entscheidungen erschienen, die selbst dem Laien interessieren dürften.
Kuriose Rechtsfälle: Das Brauereipferd
Kinderpornografie: Hausdurchsuchungen nach Operation Tornado
Strafrecht und Fussballfans: “ACAB” nicht zwingend eine Beleidigung
Der Fall Megaupload: Bild macht Panik
Diskussion: Geständnis zweiter Klasse?
Trickbetrug: Ipad 2 aus Knete
Artikel: “Nehmen Sie den Befangenheitsantrag zurück, wenn ich das Verfahren einstelle?”
Aufgepasst: Personalausweis kopieren verboten
Persönlichkeitsrecht: Versetzung in Parallelklasse nach Facebook-Mobbing
Artikel: Gefährdeter Richter
Und nun wünschen wir einen schönen Sonntag und einen guten und hoffentlich weniger kalten Start in die neue Woche! Hoffentlich kommt bald der Frühling…
Auch der heutige Sonntagsrückblick, der letzte Sonntag im Januar und der Finaltag des Grand Slam Turniers in Australien zwischen Nadal und Djokovic, befasst sich unter anderem wieder mit den Vorfällen rund um Bundespräsidenten Christian Wulff. Daneben sind aber eine Reihe an weiterer skurriler und bedeutender Entscheidungen und Artikel in der juristischen Blogger-Szene erschienen, die wir Ihnen im Rahmen des Sonntagrückblicks vorstellen möchten. Das Lesen lohnt sich garantiert!
Fall Wullf: Christian Wulff darf Lügner genannt werden
News: Kam es zur Vergewaltigung im Haus Subotic?
Artikel: Verkäuferinnen müssen BH Größe auf Schild tragen
Artikel: 3.5 Jahre Schweigen am Amtsgericht E.
Artikel: Unschuldsvermutung? Nie gehört
Studium: Ghostwriting – günstig
Rechtsprechung: Keine Waffen im Gerichtssaal – Durchsuchung des Verteidigers
Artikel: Warum werden Titel entwertet?
Kurios: Polizist fährt 22 Jahre ohne Führerschein
Aktuelle Rechtsprechung: Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn ist weiterhin zulässig
Wir wünschen allen Lesern einen guten Start in die neue Woche!
Freispruch / Misshandlung / Beleidigung / Angriff / Berufung
Das Amtsgericht Kamen hatte im August drei Angeklagte freigesprochen. Laut Anklage hatten Vater, Mutter und Sohn das mutmaßliche Opfer misshandelt und beleidigt.
Die Staatsanwaltschaft legte den drei Angeklagten zu Last, sich mit einer Autofahrerin um einen Parkplatz gestritten zu haben. Dabei sollte es auch zu körperlichen Angriffen gekommen sein.
Gegen diese Entscheidung legte das mutmaßliche Opfer Berufung ein. Das Dortmunder Landgericht allerdings schloss sich dem Amtsgericht an. Auch nach Auffassung des Landgerichts konnte der Familie der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden.
( Quelle: Westfälischer Anzeiger online vom 28.12.2011 )
Einstellung / Beleidigung / Polizeiaufgebot / Anzeige / § 153a StPO
In Köln wurde das Verfahren gegen eine 24-jährige Frau eingestellt. Laut Anklage habe sie Polizeibeamte beleidigt.
Die Frau sagte aus, sie habe lediglich spontan so etwas gesagt wie: „Ah, Scheiße, so viel Polizei…“ Grund dafür soll das massive Polizeiaufgebot zu einem Fußballspiel des 1. FC Köln gewesen sein.
Laut Aussage des Wuppertaler Polizeibeamten allerdings habe sie eine klare Beleidigung gegen ihn ausgesprochen. Es sei deutlich das Wort „Scheißbulle“ zu hören gewesen. Daraufhin habe er sie zu Rede gestellt und erstattete später Anzeige, da sie sich uneinsichtig zeigte.
Das Amtsgericht stellte das Verfahren gemäß § 153a II, I Satz 2, Nummer 2 StPO unter Zahlung von 150 Euro an ein Kinderhospiz ein.
( Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger online vom 12.11.2011 )
In einer Kleinstadt in England ist es jetzt zu einem Eklat gekommen. Drei Lehrer sowie die Schulleiterin diskutierten auf dem Social Network von Facebook über den Alltag an den Schulen und insbesondere das Verhalten der jüngeren Schüler in der Stadt Hull im Nordosten Englands. Am Ende vergriff sich einer der Beteiligten im Ton und lies sich zu folgender abfälligen Bemerkung über die Intelligenz der Kids hinreißen: „Inzucht muss der Entwicklung des Gehirns schaden.“ Das ging auch dann der Schulleiterin zu weit.
Herausgekommen ist dieser Dialog in den Kommentaren, nachdem eine Person diesen ausgedruckt an Zäunen nahe der Schule aufgehängt hat. Die Eltern waren erbost und rechtliche Schritte wurden angedroht. Im schlimmsten Fall werden die betroffenen Lehrer mit einer Suspendierung rechnen müssen.
Ein solcher Fall ist auch in Deutschland denkbar. Denn solche Meinungsäußerung berührt verständlicherweise den Bereich der Beleidigung und könnte je nach Auslegung auch zu einer Verurteilung führen. Zudem besitzen Lehrer aufgrund ihrer Amtsstellung auch in der Freizeit eine gewisse Pflicht zum gegenseitigen Respekt.
( Quelle: spon, 14.10.2011 )
Mit vielen angenehmen Sonnenstrahlen an diesem Sonntag neigt sich die Woche dem Ende entgegen – es bleibt noch ein kurzer Moment für den gewohnten Sonntagsrückblick. Wir stellen Ihnen also wieder ein paar interessante und teils auch humorvolle Beiträge aus der juristischen Blogger-Welt vor. So wurde unter Anderem über einen Artikel einer Rechtsanwältin diskutiert, die auf ihrem Blog über ein Gerichtsverfahren berichtet und kurz darauf sogar eine scharfe Antwort erhielt. Ausserdem darf natürlich das Oktoberfest in München nicht fehlen.
Beitrag: Szenen aus dem Gerichtssaal XV – Gericht knackt Handy
Kurios: Ein Versäumnisurteil über 1,12 Euro
Diskussion: Rechtsanwältin vs. Staatsanwaltschaft via Blog sowie der Auslöser.
Oktoberfest: und das nicht immer ganz volle Glas: Betrug?
Blog-Beitrag: Jetzt stimmt´s
Zum Versicherungsrecht: „Tod mit dem Auto auf Pump“
Straßenverkehrsrecht: „Aber ich habe doch nichts falsch gemacht“
Rechtsprechung: Darf ein Gericht den Wohnsitz eines Verurteilten „bestimmen“?
Rechtsprechung: BGH: Zum unmittelbaren Ansetzen bei der Errichtung einer Cannabis-Plantage
Des Weiteren ist vor wenigen Tagen unsere neue Informationsseite zu den Aussagedelikten mit allgemeinen Informationen zur Falschaussage, dem Meineid sowie weiteren strafrechtlichen Delikten dieser Aussagedelikten veröffentlicht worden auf die wir gerne an dieser Stelle hinweisen möchten.
Zu guter letzt: Wir wünschen allen Lesern morgen einen guten Start in die neue Woche.
Geldstrafe / Beleidigung / Urheberrechtsverletzung / Strafrecht
Eine junge Frau musste sich vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Urheberrechtsverletzung verantworten.
Ihr wurde vorgeworfen, ihre einst „beste Freundin“ auf einer Internetplattform Facebook beleidigt zu haben. So soll sie ein Photo der Geschädigten auf ihrer Seite gezeigt haben, ohne deren Zustimmung einzuholen. Unter dem Bild erschienen böse Kommentare, wobei die Geschädigte als “dumm” und “billige Ware” bezeichnet wurde. Zudem berichtete die Angeklagte über das Sexualleben der ehemaligen Freundin. Nach einiger Zeit äußerten sich daraufhin auch andere Nutzer der Plattform negativ über die Geschädigte.
Zunächst bekam die Angeklagte wegen der Tat einen Strafbefehl, wonach sie 20 Tagessätze á 20 Euro zahlen sollte. Da sie Einspruch erhob, kam es zum Prozess.
Die schwangere Angeklagte gestand die Tat und erklärte sie mit der Wut auf das Mädchen, die sich an ihren Freund herangemacht haben soll. Die Geschädigte konnte nicht vernommen werden, da sie nicht ausfindig zu machen war.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Frau dann 20 Tagessätze á zehn Euro, was das Gericht bestätigte. Ihr wurde Ratenzahlung gewährt.

Geschrieben von Rechtsanwalt am 04.09.11 in: Arbeitsrecht
Immer wieder Sonntags … folgt der Wochenrückblick. Am letzten Tag der Leichtathletik-WM in Daegu gehen nicht nur Usain Bolt mit seiner Mannschaft bei der 4x 100 Meter Staffel an den Start sondern auch wir mit ein paar interessanten Beiträgen und Meldungen der vergangenen 7 Tage. Dieses mal dabei eine Kündigung aufgrund einer Statusmeldung bei Facebook, die Hamburger Pressekammer, aktuelle Entwicklungen im Filesharing sowie die erfolgreiche Strafverteidigung.
Kündigung wegen Facebook-Status „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“
Ein richtiger Arbeitsrechtfall mit 46 Millionen Euro Gegenstandswert
Ungewöhnlich: Parteien wollen sich vergleichen, doch..
Frühaufsteher: Hamburger Pressekammer verhandelt morgens um 7 Uhr
Ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen in Sachen Filesharing
Bitter: Teure Beleidigung bester Freundin bei facebook
Strafverteidigung: Falscher Beruf führt zum Freispruch
Strafverteidigung: Sachverständiger ist sich unsicher
Abschließend wünschen wir unseren Lesern noch einen angenehmen Sonntag und einen guten Start in die neue Woche.
Strafverteidigung / Radarfalle / Strafrecht / Beleidigung / Freispruch
Mittlerweile ist es normal, dass die Standorte von Radarfallen im Radio genannt werden und Autofahrer sich darauf einstellen können. Sie können nicht nur das Tempo drosseln, sondern auch ihre Wut über die „Blitzer“ los werden.
So einen Fall verhandelt das Amtsgericht Kiel. Dem Fahrer wird Beleidigung vorgeworfen.
Er soll mit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Wohngebiet gefahren sein und dass sogar trotz des gegen ihn verhängten Fahrverbots. Damit raste der Mann direkt in den „Blitzer“ und wurde dabei von Mitarbeitern des Ordnungsamts beobachtet. Als der Angeklagte die Radarfalle sah, hob er den Mittelfinger und die Kamera am Straßenrand löste aus. Die Mitarbeiter waren sicher, ein gutes Beweisphoto geschossen zu haben. Doch im Prozess sah es anders aus.
Die Richterin erkannte zwar eine deutliche Ähnlichkeit, musste aber anmerken, dass die entscheidende Mundpartie vom Scheibenwischer verdeckt sei.
Der Angeklagte berief sich darauf, dass das Fahrzeug von seinem Bruder gefahren wurde. Dies konnte niemand widerlegen. Aus mangel an Beweisen endete das Verfahren mit einem Freispruch.
( Quelle: Kieler Nachrichten online vom 26.08.2011 )
Messerattacke / versuchter Totschlag / gefährliche Körperverletzung / Schuldfähigkeit
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat einen 40-jährigen Mann vor dem Landgericht angeklagt. Ihm wird zweifacher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Laut Anklage habe sich der Angeklagte mit einem Plakat in die Innenstadt gestellt auf dem stand: „Deutsche sind Hunde“. Dazu habe er Sachen wir „Scheiß Deutsche“ gerufen und zudem Menschen angepöbelt.
Ein Passant habe daraufhin den Angeklagten angesprochen, woraufhin dieser ihn wegschickte. Aus der Situation entstand ein handfester Streit. Der Angeklagte habe dann ein Küchenmesser aus seiner Tasche geholt und damit auf den Geschädigten eingestochen, der den Streit als Unbeteiligter lediglich schlichten wollte. Als danach wieder ein unbeteiligter Passant helfen wollte, soll auch dieser mit dem Messer attackiert und am Unterarm verletzt worden sein.
Laut Aussage des Angeklagten habe sich das Geschehen anders zugetragen. Er habe sich lediglich wehren wollen und sei nicht mit dem Messer auf einen der Passanten losgegangen. Vielmehr entstanden die Verletzungen durch das Verhalten der später Verletzten.
Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus.
( Quelle: HNA online vom 240.08.2011 )
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Über den Autor Autor des Blogs ist Rechtsanwalt Dr. Böttner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Hamburg.

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