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Sonntagsrückblick: Merkwürdige Akteneinsicht, Schulden und die Parkuhr

In exakt einer Woche feiern die Menschen hierzulande bereits den ersten Advent und dann vergehen die tage recht schnell, bis auch schon das erste „Türchen“ am Adventskalender geöffnet wird und die ersten Weihnachtslieder im Radio erklingen. Doch halt! Daran wollen wir jetzt noch nicht denken.

Erst einmal geben wir im heutigen Sonntagsrückblick noch einmal den Lesern die Möglichkeit, die interessantesten juristischen Blog-Beiträge und Meldungen nachzulesen. Unter anderem gibt es diesmal wieder sinnfreie Schreiben bzw. ein merkwürdiger Vorgang der Akteneinsicht, Schuldenfalle Inkassounternehmen sowie verrückter Sex auf dem Friedhof.

Rechtsprechung des OLG Dresden: Zum Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot bei Haftbefehlen

Arbeitsrecht: „Wir haben ihn als desinteressierten und motivationslosen Mitarbeiter kennen gelernt“

Blog-Beitrag: Akteneinsicht im Mittelalter

Blog-Beitrag: Wie verdreifache ich meine Schulden…

Akteneinsicht und sinnfreie Schreiben

Blog-Beitrag: Ruf doch mal an (aus der U-Haft)

Diskussion: Sexueller Missbrauch auf offener Straße?

Nachrichten: Sex auf dem Friedhof und Widerstand gegen die Staatsgewalt

Kurios: Burnout an der Parkuhr

Wie dem auch sei, wir wünschen einen schönen Restsonntag!

Der Sonntagsrückblick: Realitätsverlust, kuscheln und die Kündigung per SMS

Man ist fast geneigt zu sagen, dass der Vettel-Sieg und Sonntagrückblick mittlerweile fester Bestandteil des Wochenendes geworden sind. Denn bereits zum 11. Mal in diesem Jahr treffen sich beide Ereignisse. Und zwei Mal gibt es noch diese Gelegenheit zu wiederholen, bis mit dem Rennen in Brasilien die aktuelle Formel-1 Saison beendet ist.

Die Nachrichten und Blog-Beiträge der Kollegen hingegen wird es natürlich weiterhin geben, genauso wie humorvolle, interessante oder auch nachdenkliche Meldungen aus aller Welt. Einige hiervon stellen wir wie gewohnt in dem kurzen Sonntagsrückblick vor und geben somit die Gelegenheit, das eine oder andere nachzulesen, was unter der Woche vielleicht verpasst wurde. Neben zwei spektakulären Prozessen und traurigen Meldungen wie z.B. zum „Polizistenmord“ in Augsburg, sind es aber auch immer wieder die humorvollen Beiträge von bloggenden Anwälten, die sofort ins Auge fallen.

Entscheidung:  Sex mit 12 Jähriger: 26-Jähriger Mann zur Gefängnisstrafe verurteilt

Skandal: Erst bei “Wer wird Millionär” abräumen und dann per SMS gekündigt

Blog-Beitrag: Realitätsverlust der Staatsanwältin

Straßenverkehrsrecht: Handyverbot und Kuscheln erlaubt

Blog-Beitrag: Das Lob des Richters

Abofalle: Endlich greift einmal das Strafrecht

Nachdenklich: Der schmuggelnde Strafverteidiger

Blog-Beitrag: Freispruch = Freispruch?

BGH: zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung

Prozess: Geständnis des “Maskenmann” im Mord-Prozess
Was bleibt noch zu sagen? Wir wünschen einen schönen Start in die neue Woche – und für die glücklicherweise betroffenen auch einen schönen Feiertag am Montag.

Der Sonntagsrückblick: Kachelmann, Herr Kauder und der Landwirt

Während es hierzulande schlagartig kälter geworden ist, konnte am anderen Teil der Erde Sebastian Vettel die erwartete Weltmeisterschaft in der Formel 1 in Japan einfahren und ist damit jüngster Doppelweltmeister der höchsten Rennklasse.

Doch bleiben wir in Deutschland und werfen ein Blick auf die juristischen Meldungen der vergangenen Woche. Denn nicht nur die derzeit diskutierte Pleite von Griechenland sowie die damit einhergehende Sorge an den Finanzmärkten war erneutes Gesprächsthema, sondern auch der Kachelmann-Prozess stand kurzzeitig im Fokus. Dazu gesellen sich noch diverse teils humorvolle Beiträge aus der juristischen Blogger-Szene.

Blogbeitrag: handgreiflicher Richter

Zum Steuerstrafrecht: „Das glaub mir keiner“

Meldung: Strafanzeige gegen Siegfried Kauder

Kachelmann-Prozess: Das Urteil ist rechtskräftig

Landwirte: Sie haben Hasi umgebracht

Kurios: Münchener Staatsanwaltschaft klagt erst einmal das Gewaltopfer an

Keine Befangenheit: Freundschaft mit dem Anwalt

Blog-Beitrag: My home is doppelt vermietet

Rockerkrieg: Prozess um die „Bandidos“ geht dem Ende zu

BGH:  BGH gibt Revision statt – falsche Besetzung beim Eröffnungsbeschluss

Wir wünschen einen guten Start in die kommende Woche und stellen jetzt erst einmal die Heizung an.

Sonntagsrückblick: 2 mal Facebook, Filesharing und die erfolgreiche Strafverteidigung

Immer wieder Sonntags … folgt der Wochenrückblick. Am letzten Tag der Leichtathletik-WM in Daegu gehen nicht nur Usain Bolt mit seiner Mannschaft bei der 4x 100 Meter Staffel an den Start sondern auch wir mit ein paar interessanten Beiträgen und Meldungen der vergangenen 7 Tage. Dieses mal dabei eine Kündigung aufgrund einer Statusmeldung bei Facebook, die Hamburger Pressekammer, aktuelle Entwicklungen im Filesharing sowie die erfolgreiche Strafverteidigung.

Kündigung wegen Facebook-Status „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“

Ein richtiger Arbeitsrechtfall mit 46 Millionen Euro Gegenstandswert

Ungewöhnlich: Parteien wollen sich vergleichen, doch..

Frühaufsteher: Hamburger Pressekammer verhandelt morgens um 7 Uhr

Ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen in Sachen Filesharing

Bitter: Teure Beleidigung bester Freundin bei facebook

Strafverteidigung: Falscher Beruf führt zum Freispruch

Strafverteidigung: Sachverständiger ist sich unsicher
Abschließend wünschen wir unseren Lesern noch einen angenehmen Sonntag und einen guten Start in die neue Woche.

Der gewohnte Rückblick am Sonntag

Wenn schon auf den Sommer kein Verlass ist und selbst ein Sebastian Vettel nicht das Heimrennen auf dem Nürburgring gewinnt, dann können Sie sich jedenfalls auf unseren Rückblick auf die vergangene Woche verlassen. Dieser enthält natürlich wieder einige interessante und witzige Beiträge aus der juristischen Welt sowie einige Nachrichten. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und einen guten Start in die neue Woche (morgen)!

Blog-Beitrag: Was man als StA nicht wissen muss…

Satire: Ich bin Anwalt – kein Magier

Blog-Beitrag: Die Sache mit den Mahnungen

Beitrag zum Waffenrecht und dem Klappmesser

Gericht: Wie muss eine Unterschrift aussehen?

Etwas zum schmunzeln: Ganz wichtiger Richter

BGH: Hausverlosung im Internet kann einen Betrug darstellen

Nachrichten: Erneut widersprüchliche Aussagen eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers

Rückblick auf die KW 24 – Sex, Skandal, Abmahnungen und Kündigung nach brisantem Foto

Auch die Justiz sowie die Medien sind in der letzten Woche natürlich nicht untätig gewesen und haben wieder für reichlich News, Entscheidungen und auch teilweise humorvolle Blog-Beiträge gesorgt. Pünktlich zum Sonntagnachmittag möchten wir Ihnen wie gewohnt in dem Rückblick der Kalenderwoche 24 die interessantesten Meldungen – wie so oft auch mit einem Schmunzeln – vorstellen:

- Nachricht: Rücktritt nach Sex-Skandal des US-Politikers Anthony Weiner

- Nachricht: Easy Abi – Betrug – zum Nachlesen

- Strafrecht: minder schwerer Fall von Totschlag

- Blog-Artikel: dDoS-Erpessung, Lady-Gaga-Hacker – Internetkriminalität trifft Justiz

- Teldafax Insolvenz – Folgen

- Blog-Artikel: Wikipedia-Urheberrechts-Trolle greifen an – Marions Kochbuch reloadet?

- flilesharing: Beginnt jetzt die Klagewelle?

- Arbeitsrecht: Kündigung wegen versendeten „Penis-Foto“ an die Chefin

Und angesichts solcher Themen freuen wir uns bereits auf die nächsten Tage. Wir wünschen allen Lesern somit auch einen guten Start in die neue Woche.

Diskriminierende Kündigung

Eine Logistikfirma hatte einer Telefonsachbearbeiterin aufgrund ihres russischen Akzents gekündigt. Das Landesarbeitsgerichts Bremen verurteilte die Logistikfirma daher zu einer Schadensersatzzahlung wegen Diskriminierung von drei Bruttomonatsgehältern.
Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass sich die Frau zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Probezeit befand und daher die Logistikfirma keine Begründung für die Kündigung hätte abgeben müssen, besonders interessant.
Das Landesarbeitsgericht Bremen wies ausdrücklich darauf hin, dass dieser Entscheidung auch nicht entgegenstehe, dass das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für Kündigungen gelte.
(Akzenzeichen: Landesarbeitsgericht Bremen 1 Sa 29/19)

16000 private SMS über Diensthandy rechtfertigen keine Kündigung

Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte eine Kündigung gegen einen beim Flughafen angestellten Mann für ungültig, der von seinem Diensthandy 16000 private SMS verschickte hatte. Insgesamt war so ein Schaden von 2500 Euro entstanden.

Begründet wurde dies mit dem langen Zögern des Arbeitgebers. Dieser hatte erst nach 22 Monaten eingegriffen, obwohl jeden Monat sehr hohe Rechnungen für das Diensthandy ausgestellt worden seien. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt hätte der Arbeitnehmer zunächst angemahnt werden müssen.
(Arbeitsgericht Frankfurt 24 Ca 1697/19)

Goldman Sachs verklagt

Die amerikanisches Bank Goldman Sachs wird von drei früheren Mitarbeiterinnen wegen Diskriminierung verklagt. Dies begründeten sie damit, dass ihre männlichen Kollegen besser bezahlt seien oder häufiger befördert würden.
Diese Klage reiht sich lückenlos in weitere Diskriminierungsklagen gegen amerikanische Banken ein. Im Jahr 2004 zahlte die Investmentbank Morgen Stanley im Rahmen eines Vergleichs 54 Millionen Dollar. Jedoch gab die Bank kein Fehlverhalten zu.
(Quelle: FAZ vom 17.09.2010 Nr. 216, S. 15)

BAG: Suche nach „jungen“ Bewerbern unzulässig

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nimmt seit Jahren eine große Bedeutung bei Stellenanzeigen und Bewerberauswahlverfahren ein. Im jüngsten Fall hatte das Bundesarbeitsgericht erneut über eine Grundsatzfrage nach dem AGG zu entscheiden, nämlich ob in Stellenanzeigen nach „jungen“ Bewerbern gesucht werden darf oder diese Altersgrenze in einer Stellenanzeige nicht konform mit dem AGG ist.

Im konkreten Fall hatte sich ein 51jähriger Mann auf diese Stelle bei einer Fernsehproduktionsfirma beworben, bekam aber nicht einmal die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Die Steller erhielt eine 33jährige Frau. Der Kläger sah sich darin diskriminiert und erlitt im späteren an Schlafstörungen und Appetitlosigkeit wegen dieser Ungleichbehandlung.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht und bejahte eine Diskriminierung, da eine solche Stellenausschreibung gegen das Benachteiligungsgebot verstoße. So müssen Stellenausschreibungen altersneutral gehalten werden. Ebenso dürfen Rasse, ethnische Herkunft, das Geschlecht, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung sowie auch mögliche Behinderungen nicht berücksichtigt werden bei einer Stellenvergabe. Altersvorgaben und Höchstalter können nur dann für Einstellungen festgesetzt werden, wenn diese aufgrund von Arbeitsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder der angemessenen Beschäftigungszeit objektiv angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind.

Als Entschädigung erhielt der Kläger ein Monatsgehalt zugesprochen. Die Stelle bekam er ungeachtet dessen natürlich nicht.