Jetzt neu!

Guten Rutsch ins neue Jahr!

Wir wünschen allen Lesern, Kollegen und Bekannten einen guten Rutsch ins neue Jahr – Das Jahr 2012 bringt sicherlich wieder viele Veränderungen, gute wie auch schlechte Meldungen  und besonders für die Freunde des Sports wieder viele spannende Wettkämpfe wie beispielsweise die Olympischen Spiele in London 2012, die Fussball-EM usw. Auch stehen einige interessante Entscheidungen an und gilt es die “Euro-Krise” zu meistern. Und auch wenn wir alle möglicherweise “den Gürtel etwas enger schnallen” müssen, sollten wir uns doch auf die wichtigsten Dinge des Lebens zurückbesinnen, wie da wären die Familie und auch die Gesundheit.

Und wir werden auch weiterhin unseren Lesern aktuelle und juristische Nachrichten und einschlägige Gerichtsentscheidungen präsentieren und darüberhinaus auch den einen oder anderen Blick über den berühmten Tellerrand wagen mit unseren Sonntagsrückblicken.

Also kommen Sie gut rein in das neue Jahr und feiern Sie ordentlich und angemessen!

Sonntagsrückblick: Merkwürdige Akteneinsicht, Schulden und die Parkuhr

In exakt einer Woche feiern die Menschen hierzulande bereits den ersten Advent und dann vergehen die tage recht schnell, bis auch schon das erste „Türchen“ am Adventskalender geöffnet wird und die ersten Weihnachtslieder im Radio erklingen. Doch halt! Daran wollen wir jetzt noch nicht denken.

Erst einmal geben wir im heutigen Sonntagsrückblick noch einmal den Lesern die Möglichkeit, die interessantesten juristischen Blog-Beiträge und Meldungen nachzulesen. Unter anderem gibt es diesmal wieder sinnfreie Schreiben bzw. ein merkwürdiger Vorgang der Akteneinsicht, Schuldenfalle Inkassounternehmen sowie verrückter Sex auf dem Friedhof.

Rechtsprechung des OLG Dresden: Zum Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot bei Haftbefehlen

Arbeitsrecht: „Wir haben ihn als desinteressierten und motivationslosen Mitarbeiter kennen gelernt“

Blog-Beitrag: Akteneinsicht im Mittelalter

Blog-Beitrag: Wie verdreifache ich meine Schulden…

Akteneinsicht und sinnfreie Schreiben

Blog-Beitrag: Ruf doch mal an (aus der U-Haft)

Diskussion: Sexueller Missbrauch auf offener Straße?

Nachrichten: Sex auf dem Friedhof und Widerstand gegen die Staatsgewalt

Kurios: Burnout an der Parkuhr

Wie dem auch sei, wir wünschen einen schönen Restsonntag!

Geldstrafe für Hebamme wegen fahrlässiger Körperverletzung

fahrlässige Tötung / Strafverteidigung / Freispruch / Geldstrafe / fahrlässige Körperverletzung / Vorstrafe

Vor dem Amtsgericht Leipzig musste sich eine 49-jährige Hebamme wegen des Todes eines Babys verantworten. Die Anklage lautete auf fahrlässige  Tötung. Ihr wurde vorgeworfen, die Beschwerden einer schwangeren Frau in der Universitätsklinik Leipzig nicht ernst genommen zu haben. Daraufhin erlitt die Frau einen Gebärmutterriss, ihr Kind kam hirntot zur Welt. Die Strafverteidigung der Angeklagten plädierte auf Freispruch. Die Frau habe bei ihrer Ankunft im Krankenhaus im September 2008 völlig normal gewesen. Dass eine strenge Überwachung erforderlich gewesen sei, sei nicht zu erkennen gewesen.

Anders die Staatsanwaltschaft: Die Schmerzen der Frau hätten ernst genommen werden müssen. Eine Überprüfung der Herztöne des Babys sei  erforderlich gewesen. Daher forderte die Anklagevertreterin eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen fahrlässiger Tötung.
Das Amtsgericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Grund sei, dass das ungeborene Kind juristisch noch kein Mensch sei und daher eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht in Betracht käme.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird das Urteil rechtskräftig, so gilt die Frau als „nicht vorbestraft“.

( Quelle: Freie Presse online vom 10.11.2011 )

Langjährige Freiheitsstrafe für Körperverletzung an Boxerin

gefährlicher Körperverletzung / versuchte schwere Körperverletzung / Schuss / Waffe / Nebenklage / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Berlin musste sich ein 44-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Er hat seine Stieftochter bei einem Box-Wettkampf in Berlin in der Umkleidekabine aufgesucht und sie viermal angeschossen. Zuvor schoss er auf einen Bodyguard und einen Mitarbeiter einer Security-Firma.
Das Opfer, zweifache Weltmeisterin, muss darum fürchten, dass ihre Boxkarriere nun beendet ist. Die Schüsse trafen sie in die Hände und das Knie.

Am Tathergang bestanden keine großen Zweifel. Das Gericht hatte allerdings das Motiv des Mannes zu klären. Laut Staatsanwaltschaft sei es die Absicht des Vaters gewesen, sie „zum Krüppel“ zu machen, um ihre Karriere zu beenden. Motiv dabei war laut Anklage, dass das Leben der Frau nicht zur Vorstellung des Angeklagten passte. Insbesondere habe ihm die Beziehung zu einem verheirateten Mann nicht gefallen.
Der Angeklagte sagte aus, er habe sich nur gegen einen Schlag der Boxerin wehren wollen. Dies glaubte ihm das Gericht allerdings nicht. Insbesondere passten die Verletzungen nicht zu den Beschreibungen des Mannes. Dennoch zeigte er Reue.
Das Gericht hat sich dabei den Feststellungen des Staatsanwaltschaft weitestgehend angeschlossen. Zudem betonten die Richter noch das verletzte Ehrgefühl des Angeklagten.

Die Frau trat im Prozess als Nebenklägerin an. Ihr Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.
Die Strafkammer verurteilte den 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 15.11.2011 )

Sex auf dem Friedhof und Widerstand gegen die Staatsgewalt

Strafrecht / Sexuelle Belästigung / Widerstand gegen die Staatsgewalt

In der Wiener Neustadt ist es vor wenigen Tagen am Wochenende zu einem ungewöhnlichen Ereignis gekommen. Ein wildes Liebespaar hatte Sex mitten auf einem Friedhof. Trotz der Kälte und in Beisein von einigen Friedhofsbesuchern hatte ein junges Paar leidenschaftlichen Sex und lies es sich nicht nehmen, mit dem Treiben vor immer mehr hinzukommenden Zuschauern für Aufsehen zu sorgen.

Irgendwann rief eine der Passanten die Polizei. So haben beide Akteure mit diesem Liebesspiel nicht nur Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt, sondern auch eine „sexuelle Belästigung bzw. öffentliche geschlechtliche Handlung“ vorgenommen. Es wurde sodann Anzeige erstattet.

Als die Polizei vorbei kam und das Geschehen beenden wollte, beleidigte die offensichtlich stark alkoholisierte Frau den Polizeibeamten. Nun droht ihr noch eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Interessanterweise wird der Vorfall noch von der Tatsache abgerundet, dass der 35-jährige Mann seine Lebensgefährtin betrog, die Zuhause auf ihn wartete und wohl nicht mehr lange bei ihm bleiben dürfte.

( Quelle: OVB Online, 15.11.2011 )

Landgericht Bremen: Landfriedensbruch oder „kleine Schlägerei“?

Landfriedensbruch / Schlägerei / Baseballschläger / Waffenverbotszone / Strafverteidiger / Freispruch

Vor dem Landgericht Bremen muss sich ein 38-jähriges Mitglied des Rockerclubs Mongols wegen Landfriedensbruch verantworten.
Laut Anklage kam es zu einer Massen-Schlägerei zwischen Mitgliedern zweier rivalisierender Rockerbanden. Danach sei der Angeklagte mit 20 bis 30 Mitgliedern zum Vereinsheim der Hells Angels gefahren sein, um diese mit Baseballschlägern anzugreifen. Anwohner riefen sodann die Polizei, die die Schlägerei beenden konnte. Es wurden vier Menschen verletzt, darunter einer der Polizisten.

Als Reaktion auf die Tat ließ der Innensenator den Rockerclub der Angreifer verbieten und erweiterte die Waffenverbotszone in Bremen.
Nach einem Polizeibericht, den der Strafverteidiger des Angeklagten vorlegte, war die Schlägerei aber wesentlich harmloser als von der Staatsanwaltschaft angenommen. Insbesondere seien bereits vor Beginn der Schlägerei rund 15 Polizisten in der Nähe des Vereinsheims gewesen sein.
Diese Beamten sollen nun ausfindig gemacht werden und in dem Prozess aussagen. Die Anklage wegen Landfriedensbruch ist bei einer wesentlich harmloseren Schlägerei nicht haltbar. Es müsste dann zum Freispruch bezüglich des Landfriedensbruchs kommen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 07.11.2011 )

Hamburg: Anklage wegen fahrlässiger Tötung steht bevor

Unfall / fahrlässige Tötung / Körperverletzung / Straßenverkehrsgefährdung / Geldbußen / Einstellung / Führerschein / Strafverteidiger / Schuldunfähigkeit

In Hamburg steht die Anklage gegen den Mann bevor, der im März die Kontrolle über sein Auto verlor und einen Unfall verursachte, bei dem vier Menschen starben.
Die Anklage könnte auf  fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung lauten.
Laut Ermittlungen soll der Mann mehrfach epileptische Anfälle gehabt haben, woraufhin Ärzte ihm vom Autofahren abrieten. Bereits zuvor hatte der Mann zwei Unfälle verursacht, bei einem wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. In beiden Fällen aber wurden die Ermittlungen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Trotzdem hat er seinen Führerschein später zurückerhalten.

Im kommenden Prozess will sich der Strafverteidiger des Mannes auf Schuldunfähigkeit berufen. Gelingt ihm der Nachweis einen Krampfes könnte dies zur Straffreiheit führen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 07.11.2011 )

Langjährige Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch

Jugendschutzkammer / schwerer sexueller Missbrauch / Kondom / Freispruch / Strafverteidigung / Freiheitsstrafe

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landshut musste sich ein 41-jähriger Kraftfahrer verantworten. Er soll seine Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben.
Laut Anklage habe der Mann seine mittlerweile 16-jährige Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht. Als die Mutter des Mädchens im April die Tat bemerkte, wurde der Mann endlich angezeigt. Das Mädchen machte bei der Polizei und vor Gericht detaillierte Angaben zu den Taten. Zudem fand die Polizei ein Kondom, an  dem sich DNS-Spuren des Angeklagten und des Mädchens befanden.

Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat im April, machte aber keine genauen Angaben. Er gab vielmehr an, sich nicht mehr genau erinnern zu können. Zudem habe er das Mädchen nicht über Jahre hinweg missbraucht.
Die Verteidigung des Mannes forderte einen Freispruch, da nicht klar sei, “wofür man ihn denn nun konkret verurteilen soll”.

Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter forderten eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Das Landgericht verurteile den Mann zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe. Es sah die Tat als bewiesen an.

( Quelle: Vilsbiburger Zeitung online vom 03.11.2011 )

Sonntagsrückblick: Sex-Skandal, Sixpack, Straßenverkehr und der Strafverteidiger

Das Wetter schwingt um in Richtung Winter und selbst an einem sonnigen Sonntag dürfen die Handschuh beim Spaziergang nicht fehlen. Aber vorher möchten wir Ihnen noch kurz den Sonntagsrückblick präsentieren. In dieser Woche ging es unter anderem um einen Sex-Skandal bei der Polizei, einen unentspannten Richter, ein Sixpack Bier sowie einen Strafverteidiger aus Hamburg. Viel Spass beim Lesen!

Blog-Beitrag: Wenn das jeder machen würde

Urteil: Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr

News: Sex-Skandal bei der Polizei:

Blog-Beitrag: Richter unentspannt

Artikel: Der Fall Beuth

Blog-Beitrag: Ohne juristischen Sachverstand ist alles doof

Blog-Beitrag: Da wackelt so manches Urteil

News: Mario Barth geht gegen die Meinungsfreiheit vor

Artikel: ZPO -  Versäumnisurteil – Wenn der Anwalt „schwänzt“

Diskussion: Unter Vorbehalt einer „Schusswaffe“

Prozess: Türsteher – Freispruch

Urteil: Freispruch für Hamburger Strafverteidiger

Wir wünschen allen Lesern einen schönen und entspannten Sonntag.

Kündigung wegen Herstellung von Drogen

Arbeitsgericht / Kündigung / Frist / Drogen / Betäubungsmittel / Freiheitsstrafe

Im März hatte das Berliner Arbeitsgericht die Kündigung eines Polizisten für rechtmäßig erklärt. Die fristgemäße Kündigung erfolgte, nachdem der Beamte angeklagt wurde. Die Anklage erfolgte, weil der Beamte illegal die Droge „Liquid Ecstasy“ hergestellt haben soll. Damit habe er sich strafbar gemacht und wurde mittlerweile sogar zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Es könne nicht erwartet werden, einen Polizisten nach dieser Tat im Dienst zu behalten.
Daher bestätigte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.

( Quelle: Welt online vom 07.11.2011 )