Strafrecht: Freispruch in der Rettungsfunk-Affäre

Einem ehemaligen Leiter der Saarburger Rotkreuz-Wache wurde vorgeworfen, dass er vorsätzlich und monatelang den Funkverkehr zwischen Rettungshubschrauber und Einsatzkräfte am Boden gestört haben soll. Als Motiv vermutete die Anklage einen Hass auf seinen ehemaligen Arbeitgeber.

Das Amtsgericht Trier verurteilte den Mann im Juni 2008 wegen mehrfacher versuchter fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die versuchte fahrlässige Körperverletzung beruhte dadurch, dass der Hubschrauber nur verspätet zu den Einsatzorten kam.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Trier wurde der Mann nach 25 Verhandlungstagen freigesprochen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Familienvater den Funk gestört hätte. Vor allem sei der Funk auch teilweise dann gestört gewesen, als der Mann nachweislich gar nicht anwesend war.

Das OLG Koblenz bestätigte nun den Freispruch des Mannes und lehnte die Revision der Staatsanwaltschaft ab. Damit ist das Urteil rechtskräftig.