Strafrecht: Die verschwundene Ermittlungsakte

Vor rund einem Jahr wurde ein Mann morgens auf dem Weg zur Arbeit von zwei Jugendlichen in der Kölner S-Bahn angegriffen. Dabei wurde der 38-Jährige schwer verletzt. Unter anderem hatte er einen Nasenbein-Anriss, einen angebrochenen Kiefer, eine Gehirnerschütterung und neurologische Ausfälle.

Der mutmaßliche Haupttäter ist seit der Tat untergetaucht. Ein weiterer Angeklagter sitzt momentan wegen sexueller Nötigung eine Haftstrafe ab, bestreitet jedoch an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Da der Geschädigte nur den untergetauchten Haupttäter eindeutig erkannt hat, ist ein Freispruch für den jetzigen Angeklagten nicht unwahrscheinlich.

Der Prozess, in dem die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung anklagt, musste aber erst einmal auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Wie der Amtsrichter mitteilte, ist die Ermittlungsakte verschwunden. Da mehrere Behörden an der Fahndung nach dem Haupttäter beteiligt waren, ist es wohl so, dass die Akte auf dem Behördenweg verschwunden sein könnte.