Strafgefangenen muss zugebilligt werden Frauenkleider zu tragen

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine JVA den Strafgefangenen nicht verwähren könne Frauenkleider zu tragen.
Der Entscheidung liegt der Fall zugrunde, dass ein Häftling bei der JVA einen Antrag gestellt hatte, dass er Frauenkleider nach dem Einschluss tragen wolle, da er transsexuell sei. Die JVA hatte diesen Antrag abgelehnt und dies damit, dass der Schutz des Strafgefangenen vor möglichen Übergriffe anderer Strafgefangener wichtiger sei als eine sexuelle Orientierungslosigkeit. Auch das Landgericht Hannover teilte diese Ansicht.

Das Oberlandesgericht Celle hingegen erachtet das Persönlichkeitsrecht und das geschlechtliche Diskriminierungsverbot als höherangiger, so dass der Strafgefangene dazu berechtigt werde Frauenkleider zu tragen.
( Quelle: FAZ vom 01.03.2011 Nr. 51, S. 9 )