Strafanzeige wegen Untreue gegen Manager nach „Lustreisen“

Wirtschaftsstrafrecht / Prostituierte / Untreue / Lustreise

Gegen zwei frühere Manager der Hamburg Mannheimer wurde vom Versicherungskonzern Ergo Strafanzeige wegen Untreue gemäß § 266 StGB erstattet. Damit beginnt das Ermittlungsverfahren, ob dies mit einer Anklage endet, ist indes offen.
Im Falle einer Verurteilung drohen nach § 266 StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Dass die als solche bezeichnete „Lustreise“ stattfand, scheint bewiesen. Dies räumte der Konzern ein. Danach sei die Reise nach Budapest eine Belohnung für erfolgreiche Versicherungsvermittler gewesen. Die Reise kostete das Unternehmen 300000 Euro, inklusive einer Party mit 20 Prostituierten.

Unklar sei lediglich, welche Verantwortung die beiden Manager trifft. Dieser Frage geht die Staatsanwaltschaft jetzt nach.
(Quelle: RP online vom 20. Juli 2011)