Steuerhehlerei

Das Amtsgericht Kassel hat einen 39-jährigen Mann wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilt. Laut Anklage hatte er zweimal 600 Stangen und einmal 600 Stangen und vier Packungen unverzollter und unversteuerter Zigaretten angekauft habe, um sie dann weiterzuverkaufen. Pro Deal sei ein Schaden von 16.800 Euro entstanden, also insgesamt 50.400 Euro.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte die Zigaretten irgendwo in Norddeutschland abgeholt. Schon beim zweiten Mal konnte die Polizei den Mann stoppen und stellte  600 Stangen und vier Packungen Zigaretten sicher. Beim nächsten Mal habe der Angeklagten einfach einen anderen Mann geschickt. Dadurch begründete das Gericht die Gewerbsmäßigkeit und die gemeinschaftliche Begehungsweise.

Nach einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Strafverteidigung gestand der Mann. Bezüglich der ersten Tat wurde das Verfahren eingestellt. Das Amtsgericht sah daher zwei der drei Fälle als bewiesen an und verurteile den nicht vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann insgesamt 1000 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe der Mann der Steuerschaden bereits beglichen.

( Quelle: HNA online vom 23.11.2011 )