Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens im Fall Wulff bereit

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist bereit das Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff nach § 153a StPO einzustellen. Damit geht die Staatsanwaltschaft von einem schuldhaften Verhalten des ehemaligen Staatsoberhauptes aus. Mit der Einstellung wäre die Auflage verbunden, 20.000 Euro zu zahlen.

Sollte Wulff die Einstellung des Verfahrens gegen ihn nicht annehmen, wird es vermutlich zu einer Anklage wegen Bestechlichkeit kommen. Konkret soll ein Geschäftspartner die Hotelkosten von Wulff übernommen haben, im Gegenzug soll Wulff seine Verbindungen in die Wirtschaft genutzt haben, um seinem Geschäftspartner zu unterstützen. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus. Mit der Annahme der Einstellung könnte Wulff einer öffentlichen Verhandlung vor Gericht entgehen.