Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil gegen die zwei sog. U-Bahn-Schläger eingelegt. Zur Begründung führte die Staatsanwaltschaft aus, dass sie das Ergebnis der Beweisaufnahme anders bewerte als das Gericht dies getan habe.
Das Hamburger Landgericht hatte die Angeklagten des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und sie stattdessen wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.12.2010, S. 1)