Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Streaming-Abmahner

Seit Wochen beschäftigen die Streaming-Abmahnungen das Internet. Nutzer von RedTube wurden von einer Kanzlei abgemahnt, weil sie angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der abmahnenden Kanzlei eröffnet.

Zuvor hatte eine andere Rechtsanwaltskanzlei eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen besonders schwerer Erpressung (§ 253 StGB) oder besonders schweren Betruges (§ 263 StGB) erstattet. Nach Ansicht des Anzeigeerstatters habe der Geschäftsführer der Kanzlei wissen müssen, dass die abgemahnte Forderung nicht bestehe.
Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ist offen. Ob tatsächlich eine nachweisbare Straftat der abmahnenden Kanzlei vorliegt, ist zumindest fraglich. Denn dazu müsste nicht nur nachgewiesen werden, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, sondern auch, dass die abmahnende Kanzlei dies wusste.