SS-Wahlspruch auf die Brust tätowiert

Vor dem Amtsgericht Ahrensburg musste sich ein 26-jähriger Mann verantworten.
Er hat einen SS-Wahlspruch auf seine Brust tätowiert und zeigte diesen bei einem Discobesuch öffentlich. Damit demonstriere der Mann laut Anklage eine fremdenfeindliche Einstellung. Er bestritt allerdings einen nationalsozialistischen Hintergrund.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Seine letzte Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erfolgte auf Grund seiner Aussage „Sieg Heil“ kurz vor den angeklagten Tat. Die Auflagen hat der Mann bisher noch nicht erfüllt. Dennoch verhängte das Gericht nur eine Geldstrafe von insgesamt 450 Euro und widerrief die Aussetzung zur Bewährung nicht.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 18.02.2012 )