Spanischer Richter zieht vor den EGMR

Ein spanischer Ermittlungsrichter hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Klage gegen das höchste Spanische Gericht eingereicht. Zuvor war er vom Dienst suspendiert worden, da ihm drei Fälle von Rechtsbeugung zur Last gelegt wurden. In einem der Verfahren geht es daran, dass der Richter ohne Zuständigkeit und wider das geltende Amnestiegesetz Verbrechen aus der Franco-Zeit untersuchte; in den beiden anderen Verfahren geht es um Honorare, die er als Gastdozent an einer amerikanischen Universität erhalten hatte.

Der Richter begründet seine Klage damit, dass die Verfahren gegen ihn als solche bereits einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Richter darstellten. Damit reichte er seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, ohne die Entscheidung in dieser Sache vom Obersten Gericht abzuwarten.
( Quelle: FAZ vom 28.03.2011 Nr. 73; S. 6 )