Schwere Verletzungen mit Baseballschläger – Freispruch

Jugendschöffengericht / schwere Körperverletzung / Baseballschläger / Freispruch

Vor dem Jugendschöffengericht Lünen mussten sich eine 23-jährige Frau und ein 21-jähriger Mann verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, einen 31-jährigen Mann mit einem Baseballschläger geschlagen und erheblich verletzt zu haben. Laut Anklage erfüllten die Angeklagten damit den Tatbestand der schweren Körperverletzung.

Das Opfer hatte in der Tatnacht die Angestellte einer Kneipe nach Hause bringen wollen, da ihr Freund die nicht abholte. Auf dem Weg begegneten sie zwei Männern, von denen einer das Opfer mit einem Baseballschläger verletzte. In Verdacht geriet der Freund der Frau, der aus Eifersucht hätte handeln können.

Allerdings überzeugten die Erklärungen des Opfers nicht und selbst die Staatsanwaltschaft plädierte auf Freispruch. Denn es gab keine Beweise für die Tat, so dass der Strafprozess mit einem Freispruch endete.

( Quelle: Westfälischer Anzeiger online vom 20.09.2011 )