Rücktritt vom versuchten Totschlag – 3 Promille im Blut

Der heute 54-jährige Mann hatte seinen Vater im Oktober 2010 mit einem Messer attackiert.
Daraufhin wurde vor dem Landgericht Freiburg wegen versuchten Totschlags Anklage erhoben, aber abgelehnt. Als Begründung gab das Gericht an, dass der Mann strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist, § 24 StGB. Er hätte danach weitermachen können, wenn er seinen Vater hätte töten wollen.

Sodann wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer drei-jährigen Freiheitsstrafe, was auch die Verteidigung gefordert hatte. Dabei gingen die Richter von verminderter Schuldfähigkeit aus, da der Angeklagte zur Tatzeit mehr als drei Promille Alkohol im Blut hatte und zudem der Sachverständige von einer verminderten Intelligenz des Mannes ausging.
( Quelle: Badische Zeitung online vom 24.07.2011 )