Richter als Schlichter?

Die Bundesregierung wollte die Mediation in Prozessen fördern, hierbei entbrannte jedoch ein Streit um die Frage, inwieweit Richter als Mediatoren tätig sein dürfen. Hierbei könnte nämlich problematisch sein, dass diese Richter auch als Einzelrichter oder im Spruchkörper tätig werden, der bei einem Scheitern der Güteverhandlung ein verbindliches Urteil spricht.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds kritisiert, dass die Bundesregierung, diese bisherige Praxis, die in fast allen Gerichtszweigen möglich war, beschneiden würde. Das bisher erprobte und erfolgreiche Verfahren würde durch bürokratische Hürden abgewertet.

Die Bundesregierung preist den Entwurf des Mediationsgesetz hingegen als Fortschrift an.
( Quelle: FAZ vom 07.03.2011 Nr. 55, S. 13 )