Rheinland-Pfalz verabschiedet Verschärfung bezüglich sexueller Kontakte zwischen Lehrern und Schülern

Nachdem das Oberlandesgericht Koblenz 2011 einen Hauptschullehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen freigesprochen hatte, hat der Landtag von Rheinland-Pfalz das Schulgesetz nun verschärft. Das Gericht hatte den Lehrer damals freigesprochen, da er lediglich Vertretungslehrer der 14-jährigen Schülerin war und damit kein Obhutsverhältnis zur Schülerin bestand.

Obwohl das Vergehen auch damals schon dienstrechtlich untersagt war, hat der Landtag nun ausdrücklich jeglichen sexuellen Kontakt zwischen Lehrkräften und Schülern untersagt. Mit der Neuformulierung soll vor allem erreicht werden, dass allen Lehrern das besondere Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern bewusst wird.
Auch eine strafrechtliche Verschärfung ist momentan von den Justizministern geplant.

Die Justizminister haben sich bei ihrer Herbstkonferenz darauf geeinigt, dass zukünftig jeglicher sexueller Kontakt zwischen Lehrern und Schülern unter Strafe gestellt werden soll und ein besonderes Obhutsverhältnis nicht notwendig ist. Momentan arbeiten die Justizminister an einen Gesetzesentwurf.