Rechtssprechungskenntnis von Steuerberatern nicht unbegrenzt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Pflicht von Steuerberatern ihre Mandanten auf möglicherweise günstigere Urteile hinzuweisen nicht in Grenzen besteht.
In dem konkreten Fall bedeute dies für den Steuerberater, dass er eine etwaige Europarechtswidrigkeit einer Steuer erst kennen und damit seinen Mandanten darauf aufmerksam machen müsste, wenn der Bundesfinanzhof Bedenken äußere. Überdies müsse der Steuerberater ein solches Urteil erst kennen, wenn es mit einem amtlichen Leitsatz versehen oder in einer Fachzeitschrift abgedruckt sei. Jedoch, so schränkte der Bundesgerichtshof ein, wenn nach Abgabe der Steuererklärung eine Änderung der Rechtsprechung bekannt werde, müsse der Steuerberater mit einem Antrag auf Neufestsetzung reagieren.
(Az.: Bundesgerichtshof IX ZR 26/09)