Rechtsbeugung – Freispruch mangels Vorsatzes

Rechtsbeugung / Gewahrsam / Vorsatz / Freispruch

Der strafrechtliche Vorwurf der Rechtsbeugung wird relativ selten vor Gericht verhandelt, da viele Verfahren eingestellt werden. Vor dem Kasseler Landgericht hat es der Vorwurf dann doch bis zur Anklage geschafft: Es war ein ehemaliger Proberichter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angeklagt.
Der junge Richter hatte einen wegen Exhibitionismus Angeklagten in eine Gewahrsamzelle eingesperrt. Die Staatsanwaltschaft sah darin laut Anklage den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.

Das Landgericht entschied, dass nicht bewiesen werden könnte, ob der Mann mit Vorsatz handelte. Daher wurde der Jurist freigesprochen. Allerdings hat das Gericht dem Angeklagten in der Urteilsbegründung deutlich die Verletzung der Rechte des Eingesperrten vorgeworfen und beurteilte ihn als ungeeignet für das Richteramt.
( Quelle: HNA online vom 01.09.2011 )