Raiffeisen-Manager vom Vorwurf des Insiderhandel freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft hatte einem ehemaligen hochrangigem Raiffeisen-Manager Insiderhandel vorgeworfen. Er soll durch einen frühen Verkauf von Aktien rund 3000 Euro unrechtmäßig erlangt haben. Dazu soll er geheime Informationen im Rahmen der Entstehung der Raiffeisen Bank International genutzt haben.

Der Manager selbst erfuhr in einer internen Sitzung von der Fusion der beiden Banksparten und verkaufte anschließend Aktien. Die Öffentlichkeit wurde erst Monate später über die geplante Fusion informiert.
Dem Manager drohten bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor dem Landgericht Wien. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Freispruch: Die Richterin glaubt daran, dass der Manager sein Insiderwissen nutzte, jedoch bezweifelte sie die nötige Bereicherungsabsicht. Dafür spräche vor allem der geringe Aktienverkauf im Vergleich zum monatlichen Nettoeinkommen des Beschuldigten. Ein Verbot, eigene Aktien zu verkaufen, gibt es nämlich nicht.
Auch die geladenen Zeugen sagten geschlossen zu Gunsten des Angeklagten aus. Sie allen hätten die Information über die Fusion nicht als Insiderwissen bezeichnet. Das Gericht folgte letztlich dem Antrag des Strafverteidigers und sprach den Manager frei.