Pussy-Riot: Eine Angeklagte kommt überraschend auf Bewährung frei

Drei russische Aktivistinnen der Gruppe Pussy-Riot wurden zu zwei Jahren Lagerhaft wegen religiösem Hass verurteilt. Nun wurde die Strafe für eine 30-jährige Verurteile überraschend auf Bewährung ausgesetzt. Die beiden anderen Verurteilten, 22 und 24 Jahre alt, müssen dagegen in ein russisches Straflager.
In der Berufungsverhandlung betonte die Strafverteidigung der 30-Jährigen, dass die nun Freigelassene nur als Mitläufer handelte. Während die zwei anderen Verurteilten bereits in der Moskauer Erlöserkathedrale musizierten und sangen, ergriff die Angeklagte gerade erst ihre Gitarre und kam gar nicht zum Musizieren. Laut Medienberichten soll sie davon abgehalten worden sein.
Dieser Argumentation folgte auch das Gericht. Die weiteren Anträge, die ein neues Verfahren mit neuen Zeugen herbeiführen sollten, lehnte das Gericht jedoch ab. Die Aktivistinnen betonten in der Verhandlung erneut, dass sich ihre Aktion nicht gegen die orthodoxe Kirche richtete, sondern gegen das Regime Putin. Hinsichtlich der Verunglimpfung der Kirche hatten sie sich bereits mehrfach entschuldigt. Dem Gericht reichte diese Reue jedoch nicht.