Prozess um Disco-Überfall – Strafverteidigung erreicht Freispruch

Überfall / Reizgas / Zeugen / Verdacht / Strafverteidigung / Freispruch / falsche Verdächtigung / Aussagedelikte

Vor dem Amtsgericht Kassel mussten sich zwei Männer verantworten. Laut Anklageschrift haben die Angeklagten mit einer Gruppe von insgesamt rund zehn Männern im November 2009 eine Disco überfallen. Dabei sollten sie eine große Menge Reizgas versprüht haben und einen Gast mit einer Eisenstange verletzt haben.
Nach der Tat sagten drei Zeugen aus, dass die beiden angeklagten Männer die Tat begangen haben. Im Prozess stellte sich das Geschehen aber schnell anders dar. Zunächst gestand eine Angestellte, die an dem fraglichen Abend arbeitete, dass sie sich geirrt haben muss und die Angeklagten nicht die Täter sein könnten.
Kurz darauf sagte die damalige Chefin der Disco aus, dass sie die Täter gar nicht erkannt habe. Ihr Noch-Ehemann hätte ihr aufgetragen, bei der Polizei eine dementsprechende Aussage zu machen.
Auch der Chef der Disco gestand, die Angeklagten nur aus einem Verdacht heraus belastet zu haben. Mittlerweile wisse er, dass die Tat von anderen begangen wurde. Er hätte „die Sache“ aber bereits geklärt und wolle keine weiteren Angaben machen.
Beide Angeklagten wurden freigesprochen. Den drei Zeugen droht jetzt ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung.

( Quelle: HNA online vom 01.12.2011 )