Pfleger vergeht sich an Patientinnen

Vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg wurde einem Krankenpfleger vorgeworfen, seine Patientinnen mit Betäubungsmitteln betäubt und sich anschließend an ihnen vergangen zu haben. Das Amtsgericht kam jedoch nicht zu einem Urteil, sondern verwies den Fall an das Landgericht, da es eine Verurteilung von mehr als vier Jahren für wahrscheinlich hält. Zunächst sah es so aus, als käme eine Verurteilung nicht in Betracht, da die Erinnerungen eines der Opfer sehr diffus waren. Jedoch konnten zwei Gutachter zweifelsfrei Spermaspuren des Angeklagten auf dem Pyjama eines der Opfer nachgewiesen werden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 07.05.2011 )