Paketbombe: Kein versuchter Mord/Totschlag

Strafrecht / Paketbombe / Körperverletzung / Totschlag / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt den mutmaßlichen Täter im Fall um eine Paketbombe, die im Auto der Geschädigten explodierte, lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Anklage handle es sich dabei nicht um einen versuchten Mord bzw. Totschlag, da dafür nicht ausreichend Explosionsstoff verwendet wurde.
Der Verdächtige sitzt bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft.

Laut Anklage habe der 41-jährige Mann der Frau ein Paket geschickt. Dieses holte sie dann in der Postfiliale ab.  Als die das Paket im Auto öffnen wollte, explodiere es. Die Frau wurde dabei schwer verletzt und verlor sogar zwei Finger.
Der mutmaßlicher Täter und das Opfer kannten sich bereits vor der Tat aus dem Internet. Bereits vor der Tat hatte die Frau Anzeige gegen den Mann erstattet, da sie sich durch ihn belästigt fühlte.

Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe. Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Mann zur Tatzeit voll schuldfähig war. Der Angeklagte gestand die Tat bereits bei seiner Vernehmung.
( Quelle: Badische Zeitung online vom 20.08.2011 )