Paketbombe als Denkzettel

Strafrecht / Körperverletzung / Paketbombe / Geständnis

Der 42-jährige Angeklagte hatte einer Internet-Bekanntschaft aus Frust eine Paketbombe im Februar per Post geschickt, wodurch die Frau zwei Finger verloren hatte. Er ist angeklagt wegen schwerer Körperverletzung. Nun legte er im Prozess ein Geständnis ab und erklärte sich. Er wollte ihr einen Denkzettel verpassen ließ er verlauten.

So habe der Arbeitslose aus Erfurt vor rund 1 Jahr die Frau im Internet kennengelernt und sich nach regelmäßigem Kontakt mehr erhofft.  Irgendwann war es der Dame zu viel und sie wollte den Kontakt abbrechen: Da verlor der Angeklagte anscheinend die Nerven und schickte ihr eine selbstgebastelte Paketbombe. Das Paket enthielt Metallteile und Holzsplitter.

Als Strafe steht nach dem Geständnis eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten bis 4 Jahren und 9 Monaten im Raum. Zu Beginn der Ermittlungen ging die Polizei noch von einem versuchten Totschlag oder Mord aus.

( Quelle:  SPON, 24.10.2011 )