Oldenburg: Bestreiten der Tat darf nicht strafschärfend wirken

Vor dem Amtsgericht Vechta war ein 26-Jähriger wegen Betruges angeklagt. Der Angeklagte soll beim Internetauktionshaus Ebay verschiedene Waren verkauft und dabei über dessen Eigenschaften getäuscht haben.  Im konkreten Fall verkaufte er einen defekten 2,8 Liter-Motor als „Drei-Liter-Motor, der abgeht wie nichts Gutes“.
Ursprünglich wurde der bereits mehrfach und einschlägig Vorbestrafte vom Amtsgericht Vechta zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Dabei wertete das Gericht jedoch das anfängliche Bestreiten der Tat durch den Angeklagten als strafschärfend. Dies gehe so nicht, stellte das Landgericht Oldenburg fest. Der Angeklagte hat das gute Recht, die Tat zu bestreiten und dies dürfte nicht für ihn ungünstig gewertet werden. Aus diesem Grund reduzierte das Gericht das Strafmaß um zwei Monate.

( Quelle: NWZ Online, 30.08.2012 )