Obdachloser identifizierte falschen Täter

Vor dem Kölner Landgericht musste sich ein 23-Jähriger wegen des Verdachts des schweren Raubes verantworten. Der Angeklagte soll mit drei weiteren Personen einen Mann in einer Obdachlosenunterkunft überfallen haben. Neben einem Mobiltelefon sollen sie so auch neun Euro erbeutet haben. Aus Angst vor den vier Männern sprang der Geschädigte während der Tat aus dem Fenster und brach sich mehrere Knochen.

Der Geschädigte hatte den 23-Jährigen bei der Polizei auf einem Bild identifiziert. Im Prozess selbst gestand er dann jedoch, dass der Angeklagte keiner der Täter sei. Er hätte den jungen Mann nur identifiziert, weil ihm zuvor von Freunden auf einem Handy ein Foto vom Angeklagten gezeigt wurde und er ihm die Tat zugetraut hatte.

Aus diesem Grund wurde der junge Mann vom Vorwurf des schweren Raubes freigesprochen. Ganz ungestraft kam der Angeklagte jedoch nicht davon, da ihm ebenfalls Diebstahl und Körperverletzung in einer anderen Tat vorgeworfen wurde. Hier war das Gericht von der Schuld des Mannes überzeugt.