NPD-Funktionäre freigesprochen

Nach dem Freispruch des Vorsitzenden der NPD Voigt, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Revision eingelegt. Voigt sowie weitere NPD-Funktionäre waren wegen Volksverhetzung und Beleidigung angeklagt. Der NPD-Vorsitzende und die weiteren NPD-Funktionäre hätten in einer Broschüre der Partei zur Fußballweltmeisterschaft 2006 den dunkelhäutigen Fußballspieler Owomoyela rassistisch verunglimpft.

Dies sah das Gericht nicht als erwiesen an. Die Broschüre sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Lediglich eine fremdenfeindliche Gesinnung reiche nicht für eine Verurteilung aus.
( Quelle: FAZ vom 11.03.2011 Nr. 59, S. 4 )