Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen

Nach vielen Wochen konnte sich die Koalition nun über die Reform der Sicherungsverwahrung einigen und eine Novelle verabschieden. Anstoß der Diskussion war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welches vorsah, dass die betroffenen Täter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen seien, da diese nachträgliche Sicherungsanordnung gegen die Menschenrechte verstoße. Betroffen sind nur eine geringe Anzahl von derartiger Einstufung.

Die Neuordnung beinhaltet unter Anderem, dass für die als gefährlich eingestuften Straftäter nun ein „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ geschaffen wird. Ziel ist es, weiterhin die Allgemeinheit vor solch gefährlichen Straftätern zu schützen, jedoch gleichzeitig auch sicherzustellen, dass die Sicherungsverwahrung weiterhin die „ultima ratio“ bleibt.

Ferner soll die Sicherungsverwahrung auf die wirklich gefährlichen Verbrecher von Gewalt- und Sexualtaten begrenzt werden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung wird demnach allerdings abgeschafft, eine vorbehaltende Sicherungsverwahrung hingegen ausgebaut.
(FAZ vom 20.10.2010 Nr. 244, S. 5)