Neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung verabschiedet. Durch das so genanntem Therapieunterbringungsgesetz soll es ermöglich werden, durch richterlich veranlasste Einweisung, rückfallgefährdete Schwerverbrecher in besondere, sichere Einrichtungen unterzubringen.
Eine solche Neufassung des Gesetzes war nötig, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bisherige Regelung für rechtswidrig befunden hat.
(Quelle: FAZ vom 03.12.2010 Nr. 282, S. 1)