Neu: Die Urkundendelikte

Auf unserer Kanzlei-Homepage wurden vor kurzem weitere Inhalte erstellt und veröffentlicht. Ab jetzt finden Sie auch ausführliche Beschreibungen zu den Urkundendelikten in der Kategorie „Strafrecht“. Zu den Urkundendelikten zählen unter Anderem die Urkundenfälschung nach § 267 StGB sowie die Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB. Die Rechtsprechung hatte sich in der Vergangenheit bereits bezüglich des Begriffs der „Urkunde“ im Zuge der technischen Neuerungen mit dem Telefax, Fotokopien und der E-Mail zu beschäftigen, was die Relevanz der Urkundendelikte im Alltag unterstreicht.

In Kürze werden weitere, neue Inhalte auf der Kanzlei-Homepage veröffentlicht, über die wir Sie natürlich informieren werden.