Mordprozess: Zur Tat „gezwungen“?

Mord / Strafverteidiger / Freispruch

Im Mordfall um die 14-jährige Paulina aus Österreich stehen der Ex-Stiefvater und dessen 19-jährige Sohn vor Gericht. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, des Mädchen auf dem Schulweg eingesammelt und dann erwürgt zu haben. Später soll sie im Wald vergraben worden sein.

Die Strafverteidigung des 19-jährigen Angeklagten hat einen Freispruch als Ziel. So soll der junge Mann von seinem Vater zu der Tat „gezwungen“ worden sein, da dieser ihm mit einem Messer bedrohte. Gemäß § 35 StGB handelt – nach deutschem Recht – ein Täter ohne Schuld, sofern eine gegenwärtige Gefahr vorliegt. In diesem Fall befindet sich der Täter im entschuldigenden Notstand.

Der Hauptangeklagte Ex-Stiefvater des Opfers wird sich im Prozess vermutlich auf Geisteskrankheit berufen, da er seit einiger Zeit Stimme im Kopf habe.
( Quelle: Express online vom 16.07.2011 )