Mord mit 165 Messerstichen

Jugendkammer / Heimtücke / Mord / Schwangerschaftsabbruch /  Jugendstrafrecht

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut müssen sich zwei Männer verantworten. Laut Anklage sollen sie eine schwangere junge Frau in ihrer Wohnung mit 165 Messerstichen getötet haben. Bei der Tat verstarb auch das ungeborene Kind. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von Heimtücke, Grausamkeit und niedrigen Beweggründen aus, sodass die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall lautet.
Motiv für die Tat soll die Vaterschaft des Hauptangeklagten sein, die dieser nicht anerkennen wollte. Zudem wollte er nicht für die Unterhaltskosten aufkommen.
Der Hauptangeklagte hat ein Geständnis ablegt. Der mittlerweile 19-jährige war der Vater des ungeborenen Kindes. Der 21-jährige Mitangeklagte sagte aus, die Tat nur beobachtet zu haben. Später habe er ihm geholfen, die Leiche ins Schlafzimmer zu tragen.
Im Prozess muss geklärt werden, ob für die bei der Tat 18- und 20-jährigen Jugendstrafrecht Anwendung finden soll.

( Quelle: WELT online vom 10.10.2011 )