Mord: 24-Jähriger erfüllt vier Mordmerkmale und erhält 14 Jahre Freiheitsstrafe

Ein 24-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Leipzig wegen Mordes und Störung der Totenruhe verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seinen 23-jährigen Freund getötet und anschließend die Leiche zerlegt hat. Aus diesem Grund verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Zunächst wird der Verurteilte jedoch in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Das Gericht stellte erhebliche Persönlichkeits- und Bindungsstörungen beim 24 jährigen Mann fest. Dieser hatte sein späteres Opfer an seinem 23. Geburtstag in seine Wohnung zum Essen eingeladen. Dort schlug er mit einer Eisenstange auf den Kopf ein und fügte seinem Opfer mit einem Messer 22 Stiche in Hals und Rücken zu. Die anschließend zerlegte Leiche packte er in Tüten und lagerte sie im Kühlschrank zwischen. Später versenkte er die Körperteile im Elsterbecken.

Gutachter hielten das Hemmungsvermögen des Mannes zwar zum Tatzeitpunkt für eingeschränkt, jedoch soll er noch steuerungsfähig gewesen sein. Während die Strafverteidigung eine Schuldunfähigkeit anstrebte und deswegen auf Freispruch plädierte, wollte die Kammer lediglich eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen. Auch sah die Verteidigung in der Tat lediglich einen Totschlag, die Kammer erkannte jedoch die Mordmerkmale der Heimtücke, Befriedigung der Mordlust, sonstige niedrige Beweggründe und das Mordmerkmal „um eine andere Straftat zu ermöglichen“ in der Tat.