Mit dem Laserpointer geblendet – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Strafrecht / Geldstrafe / gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ein 27-Jähriger Mann wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt.

Er hatte sich durch lärmende Personen vor seiner Wohnung gestört gefühlt. Als diese auch nach einer Aufforderung des Angeklagten nicht ruhiger wurden, griff er zu anderen Mitteln. Er benutzte einen Laserpointer, um einen jungen Mann aus dem Personenkreis beim Losfahren mit seinem Auto von seiner Wohnung aus zu blenden. Nach dem Geschehen sagte der Geschädigte bei der Polizei aus, er habe nur noch „grüne Sterne“ gesehen. Polizeibeamte fanden beim Angeklagten einen entsprechenden Laserpointer.

Laut Anklage handelte es sich bei der Tat um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB.
Der Prozess endete mit einem Geständnis des Angeklagten, der die Tat zuvor vehement bestritt.

( Quelle: Fuldaer Zeitung online vom 12.08.2011 )