Menowin Fröhlich zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der DSDS-Zweite von 2010 Menowin Fröhlich ist vom Amtsgericht Darmstadt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Zudem muss er ein Anti-Aggressions-Training ableisten.

Zu Beginn des Prozess gestand Fröhlich am 3. Juli 2010 in einem Hotel in der Schweiz seinen damaligen Manager Helmut Werner mit einem heftigen Kopfstoß verletzt zu haben.
Zur Zeit und bis Ende 2011 muss Fröhlich eine Haftstrafe in der JVA Darmstadt ableisten, die er ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung antreten musste.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.05.2011 )