Mehrjährige Freiheitsstrafe für drogenabhängigen Vergewaltiger

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 44-jährigen Mann wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt und zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Mann gestand die Tat, bestritt aber, die Frau gegen ihren Willen in seine Wohnung gelockt zu haben. Vielmehr sei die Frau freiwillig mit zu ihm gekommen.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und wurde bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt. In einem Gutachten wurde zu einer Therapie geraten. Auch die Strafverteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren und die Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit.

( Quelle: Saarbrücker Zeitung online vom 20.02.2012 )