Lesen bildet – gestohlene Bücher zu verkaufen nicht

Diebstahl / Ebay / Vorbestraft / Bewährungsstrafe / Freiheitsstrafe

Ein 40-jähriger Mann hat vor dem Landgericht Münster gestanden, tausende Bücher aus Stadt- und Universitäts-Bibliotheken gestohlen zu habe. Dabei versteckte er die Bücher unter seinem Pullover oder in seinem Ordner. Sein Diebesgut verkaufte er via Ebay weiter. Dabei soll er insgesamt 40.000 Euro ergattert haben.
Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft. Er wurde wegen gleicher Taten bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dies werteten die Richter strafschärfend und verurteilten den Mann jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten.

( Quelle: Ibbenbüren Volkszeitung online vom 04.10.2011 )