Lebenslange Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Potsdam musste sich ein Mann wegen Mordes an seinen beiden Kindern verantworten. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann im August 2011 seine beiden Töchter im Alter von neun und zehn Jahren ermordet.

Dabei soll er die Kinder zunächst betäubt haben, sodass sie auf dem Rücksitz eines Autos einschliefen. Sodann setzte der Angeklagte das Auto in Brand. Im Prozess sagte der Mann aus, er habe versucht, sich selbst umzubringen. Motiv sei dabei die Wut auf seine glücklich lebende Ex-Frau und Mutter der Mädchen gewesen. Aus diesem Grund forderte die Strafverteidigung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Totschlags.

Dem Angeklagten wurde von einem Sachverständigen volle Schuldfähigkeit attestiert.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Dabei ging sie von gleich drei Mordmerkmalen, nämlich Heimtücke, niedrigen Beweggründen und Grausamkeit aus. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Dem schloss sich das Landgericht an, bejahte allerdings nur Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Die Mutter der getöteten Kinder trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Die Nebenklagevertretung forderte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: Nibelungen Kurier online vom 31.05.2012 )