Langjährige Freiheitsstrafe für Körperverletzung gefordert

gefährlicher Körperverletzung / versuchte schwere Körperverletzung / Schuss / Waffe / Nebenklage / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Berlin muss sich ein 44-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Er habe seine Stieftochter bei einem Box-Wettkampf in der Umkleidekabine aufgesucht und sie angeschossen.
Das Opfer, zweifache Weltmeisterin, muss darum fürchten, dass ihre Boxkarriere nun beendet ist. Die Schüsse trafen sie in die Hände und das Knie. Dies sei auch die Absicht des Vaters gewesen, da er sie „zum Krüppel“ machen wollte, um ihre Karriere zu beenden. Motiv dabei war laut Anklage, dass das Leben der Frau nicht zur Vorstellung des Angeklagten passte. Insbesondere habe ihm die Beziehung zu einem verheirateten Mann nicht gepasst.
Die Frau trat im Prozess als Nebenklägerin an. Die Nebeklagevertretung forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.
Das Urteil wird am 14. November verkündet.

( Quelle: Welt online vom 04.11.2011 )