Landkreis wegen Kindesmisshandlung verklagt

Der Landkreis Güstrow wurde wegen Kindesmisshandlung verklagt. Der Vormund eines 9-jährigen Mädchens erhob die Klage, die auf 30.000 Euro Schmerzensgeld abzielt.
Hintergrund der Klage ist, dass das Mädchen von seiner leiblichen Mutter über Jahre hinweg ätzende Flüssigkeiten verabreicht bekommen hatte. Die Kinderärztin des Mädchens machte darüber eine Mitteilung an das Jugendamt Güstrow im Mai 2003, diese wurde jedoch von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes an die zuständige Sozialarbeiterin weitergeleitet. Nach Ansicht des Vormunds hätten die Qualen des Mädchens vermieden werden können, wenn das Jugendamt einen Hausbesuch vorgenommen hätte.
In strafrechtlicher Hinsicht war die Mutter des Mädchens im Jahr 2007 vom Landgericht Rostock zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 11.03.2011 )