Kunstfreiheit und Sachbeschädigung: „OZ“ muss wieder ins Gefängnis

Er hat schon seit Jahren eine gewisse Berühmtheit erreicht, zumindest in Hamburg. Der mittlerweile 61-jährige „Sprayer“ hat sein Logo „OZ“ bereits hunderttausendfach in der Hansestadt an Wänden und Gegenständen verbreitet und war bereits schon insgesamt 8 Jahre im Gefängnis.

Nun musste er sich wegen 11-facher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek verantworten und wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilen den „Unbelehrbaren“ auch aufgrund der Tatsache, dass dieser nicht nur in der Vergangenheit, sondern bereits jetzt schon wieder während des laufenden Prozesses beim Sprayen des „OZ“ erwischt wurde. Problematisch sei zudem, dass sich der 61-jährige Mann selber als Künstler sehe und sich bei diesen Taten auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufe. Es ginge jedoch, so die Richter, um Sachbeschädigung nach §303 ff StGB. Und das Sacheigentum stehe ohnehin über der Kunstfreiheit.

Zudem kritisierten die Richter, es könne nicht auf der einen Seite Sozialleistung des Staates bezogen und auf der anderen dessen Vorgaben und Rechtslage missachtet werden. Die Richter blieben unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 18 Monaten. Von den ihm anfangs zu Last gelegten 20 Taten wurden nur 11 berücksichtigt.

Wie schon bei früheren Verhandlungstagen sammelten sich einige Fürsprecher des „OZ“ vor dem Gerichtsgebäude und stellten sich hinter den Sprayer. Ein aufgestellte Schild zeigte „Hamburg ohne OZ …ist München“.
( Quelle: n-tv, 29.7.2011 )